auf Organisation von Handelsgerichte» mit kaufmänni-schen Mitgliedern bedacht sein, überall/ wo die Verhält-nisse sachgemäße Besetzung ermöglichen.«
Wird über diese Resolution das Wort verlangt?
Der Abgeordnete Dr. Waldeck hat das Wort.
Abgcvrdn. Dr. Waldeck (vom Platz)! Meine Herren!Es ist mir mehr darum zu thu»/ an diese Resolutionnoch einige andere Bemerkungen und Betrachtungen zuknüpfen/ die auch in dem Berichte niedergelegt sind. Eswerden die Handelsgerichte/ so nothwendig sie sind/ um demHandelsgesetzbuche Leben zu geben/ erst dann ganz fruchtbarwerden/ wenn es möglich sein wird/ für dieses Deutsche Handels-gesetzbuch auch möglichst einen gemeinschaftlichen obersten Gerichts-hof ° hervorzurufen. Dieses Bedürfniß ist auch schon in demBerichte dargelegt. Die Handelsgerichte haben im Wesentlichendie Bestimmung/ daß sie dasjenige/ was im kaufmännischen Lebenallgemein faktisch ist/ was sich aus dem Flusse des Verkehrs/auch aus den lokalen Verhältnissen crgicbt/ und danach zubeurtheilen ist/ klar und schnell zu entscheiden. Die Rechts-grundsätzc aber bedürfen ebenso gut einer konstanten Festsetzung/als dies im Rechte überhaupt nothwendig ist/ und deswegen istder Wunsch gewiß sehr berechtigt/ daß es auf irgend eine Weisemöglich sein möchte/ zu diesem Ziele zu gelangen. Es genügtmir dies hier/ wie es an einem anderen Orte auch geschehen ist/auszusprechcn/ damit auch in diesem Hause sich dafür eineStimme erhoben habe.
Ein zweiter Wunsch, der auch bereits in dem Berichteschon besprochen worden ist, steht gewissermaßen auch hiermit inVerbindung. Denn wenn es gelingen sollte, künftig in Deutsch-land zu der Gemeinsamkeit eines obersten Gerichtshofes zu ge-langen, so könnte dies vielleicht nur im Vorgang einer gemeinsamenProzeß-Ordnung geschehen, welche man wieder in der Artabfassen könnte, wie hier bei dem Handelsgesetzbuche geschehen ist.Meine Herren! Ich glaube, daß, wie wir als Volksvertretermit großer Freude das jetzige Handelsgcsetzbuck begrüßt haben,wir ebenso dringend den Wunsch hegen müssen, bei künftigen Gesetzendieser Art, und namentlich bei der Prozeß - Gesetzgebung, ehergehört werden, als bis die Sache auf den letzten Punkt ge-diehen ist. In wcschcm Stadium und in welcher Art diesgeschehen könnte, darüöcr will ich mich hier nicht aussprcchen,die Sache würde zu weit führen. Ich glaube aber, daß sichder Weg dazu, zeitig mit der Landcsvertrctung in Verbindungzu treten, noch bevor die Sache in der dritten Lesung ganzabgeschlossen ist, finden läßt. Ich habe das Vertrauen, daßdieser Weg bei künftigen ähnlichen Gesetzen, von denen ich wünsche,daß sie zahlreich seien, eingeschlagen werden wird.