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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
643
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Präsident: Einen Widerspruch gegen die Resolution hatder Herr Abgeordnete nicht erhoben?

(Abgcordn, ve. Waldeck: Nein!)

Ich höre auch sonst keinen Widerspruch gegen die Resolu-tion/ ich erachte dieselbe daher für angenommen. Ich möchtenun zuvörderst eine General-Abstimmung über das Gesetz ver-anlassen/ da wir es überall nach den Lorschlägen der Kommis-sion angenommen haben. Ich fasse i» dieser General-Abstim-mung auch diejenigen Artikel) in Betreff deren die Zusammen-stellung der Kommission nichts enthält/ mit den von ihr mo-nirtcn zusammen.

Ich bitte diejenigen Herren/ die dem Entwurf zu dem Eiu-führungsgesetzc zum allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch inAnsehung derjenigen Artikel und Paragraphen/ welche die Kom-missionsvorlagc in ihrer Zusammenstellung gar nicht enthält/nach der Fassung der Regierungsvorlage in Ansehung der-jenigen Artikel und Paragraphen/ die die Zusammenstellung derKommission enthält/ nach der Fapung der Kommission/ imGanzen ihre Zustimmung ertheilen wollen, sich zu erheben.

(Geschieht.)

Das Gesetz ist fast einstimmig/ ich glaube, gegen eineStimme, angenommen. Es bleibt nun noch übrig, einenBeschluß des Hauses über die Petitionen herbeizuführen, dietheils zu dem vorliegenöen Einführuugsgcsetz, theils zu demHandels- und Seerecht eingegangen sind. Zu dem vorliegendenGesetz steht eine auf Seite 44V des Berichts, ausgegangen vondem Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. Zweiandere Petitionen auf Seite 442, die eine ausgegangen vonden vcrcidctcn Mäklern der Korporation der Kaufmannschaftzu Berlin , die andere von den Brcslauer vcreidcten Mäklern.Die Kommission hat den Antrag erhoben, diese Petitionen durchdie in der Sache selbst gefaßten Beschlüsse für erledigt zu er-klären. Ich werde dies für beschloßen ansehen, wenn sich keinWiderspruch erhebt.

(Pause.)

Es ist beschlossen.

In dem zweiten Berichte über das Handelsrecht aber sindPetitionen erwähnt -auf Seite 399. Es ist eine Petition derHandelskammer zu Köln und eine Petition der Köln-Mindener,der Rheinischen, der Magdeburg -Halberstädtcr, der Magdeburg-Leipziger, der Magdeburg-Wittenberger, der Berlin -Anhaltschcn,der Berlin - Stcttiner und der Nicdcrschlcsischcn Zweigbahn-Ei-senbahn-Gesellschaft, welche den Antrag gestellt haben:

»die Einführung des fraglichen Abschnitts des Handels-gesetzbuchs zu suspendiren.«

41.»