Präsident: Einen Widerspruch gegen die Resolution hatder Herr Abgeordnete nicht erhoben?
(Abgcordn, ve. Waldeck: Nein!)
Ich höre auch sonst keinen Widerspruch gegen die Resolu-tion/ ich erachte dieselbe daher für angenommen. — Ich möchtenun zuvörderst eine General-Abstimmung über das Gesetz ver-anlassen/ da wir es überall nach den Lorschlägen der Kommis-sion angenommen haben. Ich fasse i» dieser General-Abstim-mung auch diejenigen Artikel) in Betreff deren die Zusammen-stellung der Kommission nichts enthält/ mit den von ihr mo-nirtcn zusammen.
Ich bitte diejenigen Herren/ die dem Entwurf zu dem Eiu-führungsgesetzc zum allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch inAnsehung derjenigen Artikel und Paragraphen/ welche die Kom-missionsvorlagc in ihrer Zusammenstellung gar nicht enthält/nach der Fassung der Regierungsvorlage — in Ansehung der-jenigen Artikel und Paragraphen/ die die Zusammenstellung derKommission enthält/ nach der Fapung der Kommission/ — imGanzen ihre Zustimmung ertheilen wollen, sich zu erheben.
(Geschieht.)
Das Gesetz ist fast einstimmig/ — ich glaube, gegen eineStimme, — angenommen. — Es bleibt nun noch übrig, einenBeschluß des Hauses über die Petitionen herbeizuführen, dietheils zu dem vorliegenöen Einführuugsgcsetz, theils zu demHandels- und Seerecht eingegangen sind. Zu dem vorliegendenGesetz steht eine auf Seite 44V des Berichts, ausgegangen vondem Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. Zweiandere Petitionen auf Seite 442, — die eine ausgegangen vonden vcrcidctcn Mäklern der Korporation der Kaufmannschaftzu Berlin , die andere von den Brcslauer vcreidcten Mäklern.Die Kommission hat den Antrag erhoben, diese Petitionen durchdie in der Sache selbst gefaßten Beschlüsse für erledigt zu er-klären. Ich werde dies für beschloßen ansehen, wenn sich keinWiderspruch erhebt.
(Pause.)
Es ist beschlossen.
In dem zweiten Berichte über das Handelsrecht aber sindPetitionen erwähnt -auf Seite 399. Es ist eine Petition derHandelskammer zu Köln und eine Petition der Köln-Mindener,der Rheinischen, der Magdeburg -Halberstädtcr, der Magdeburg-Leipziger, der Magdeburg-Wittenberger, der Berlin -Anhaltschcn,der Berlin - Stcttiner und der Nicdcrschlcsischcn Zweigbahn-Ei-senbahn-Gesellschaft, welche den Antrag gestellt haben:
»die Einführung des fraglichen Abschnitts des Handels-gesetzbuchs zu suspendiren.«
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