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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
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aus dem Gesetz geblieben wäre. Das Gesetz wäre nach wievor ein vollständiges Einsiihrungsgesetz und Ich kann es auchnur für das richtige erachten/ wenn sowohl der §. 2 der Vor-lage/ wie das Amendement selbst in Wegfall kommt.

Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg - Herr von Brünken hat das Wort.

von Brünken: Es ist von einem der Herren Rednervor Allem darauf hingewiesen worden/ daß er deshalb nament-liche Abstimmung beantragt habe/ um zu sehen/ wer für Auf-hebung eines Rechtes wäre/ wer nicht. Mir scheint die Sachedoch anders zu liegen. Feh werde gegen das Amendementstimmen. Meines Erachtens ist die Frage nicht die- soll hierein Recht willkürlich aufgehoben werden? sondern die Frage isteinfach die- ist der Handel der Mäkler wegen da/ oder sind dieMäkler des Handels wegen da? Der Handel wünscht jetztüberall Freiheit/ also auch keine Beschränkung für die Organe/die er zu benutzen hat. Der Handelsstand hat sich überwiegendmit Ausnahme von Köln gegen diese Bevorzugung oder gegendies ausschließliche Recht der Mäkler erklärt. Die Mäkler habenes nur an wenigen Orten/ und ich glaube/ wenn der Vorschlagder Königlichen Staats-Rcgierung angenommen wird/ kann voneiner Beeinträchtigung des Vermögens keine Rede sein/ dennwenn beispielsweise der einzelne Mäkler etwas für ein Geschäftbezahlt hat/ so ist dies Etwas/ das mit der jetzigen Gewerbe-Gesetzgebung gar nicht in Uebereinstimmung steht/ so ist dasEtwas/ was alle Tage vorkommt/ es ist das ebenso/ alswenn bei Verkauf von Gasthöfen/ Schankwirthschaften/ beiGetränke-Klcinhandlungen n. s. w. der Käufer etwas für dieKonzession bezahlt. Fn ähnlichen Fällen sind wir gar nicht sostrenge gewesen. Bei dem letzten Beschluß über die Aenderungdes Gcwcrbegcsetzes sind wir z. B. bei einer Petition der Lohn-bedienten/ die ebenfalls für ihre Stelle Kaufgeldtr gegeben ha-ben mögen/ auch darüber hinweggegangen. Soviel steht fest/ eshat selbst an den Orten/ wo die Mäkler ausschließlich das Rechthaben/ an Pfuschmäklern doch nicht gefehlt/ es wird also auchferner so gehen. Aber der Handelsstand wird sich in größerenStädten immer der Mäkler bedienen/ die ihm am besten konve-niren. An anderen kleinen Handelsorten hat die Sache keineBedeutung/ und der Fall liegt auch meines Wissens gar nichtvor/ daß da Mäkler ausschließlich privilegirt sind. Ich tragekein Bedenken/ gegen Ablehnung des Amendcmcnts zu stimmenund gebe dem hohen Hause anheim/ dasselbe zu thun.

Erster Vice-Präsidcnt Graf Eberhard zu Stolberg :Es hat sich Niemand mehr zum Worte gemeldet/ ich schließedie Diskussion und gebe dem Herrn l)r. von Zander alsBerichterstatter das Wort.