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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Der Inhalt des Ultimatums

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Als das Londoner Ultimatum überreicht wurde, rechnete manmit einer deutschen Jahresausfuhr in Höhe von rund 5 MilliardenGoldmark. Darauf berechnet ergeben die 26 °/° der variablen Annuitäteiuen Betrag von 1,3 Milliarden Goldmark. Zusammen mit den2 Milliarden Goldmark der festen Annuität würde sich also dieJahreslast auf 3,3 Milliarden Goldmark stellen. Die den Entente-regierungen zu übergebenden Schuldverschreibungen Serie und Lim Betrage von zusammen 50 Milliarden Goldmark, die vom Jahre1921 an mit 5°/° zu verzinsen und mit 1°/° zuzüglich ersparterZinsen zu tilgen sind, erfordern jährlich 3 Milliarden Goldmark,sodaß also nur ein Betrag von 300 Millionen Goldmark jährlich füreine sehr bescheidene Verzinsung und nichts für eine Tilgung der Schuld-verschreibungen Serie im Betrage von 88 Milliarden Goldmark übrigbleibt. Erst wenn die Schuldverschreibungen Serie ^. und L völliggetilgt sind, was 37 bis 38 Jahre erfordern wird, oder wenn einesehr beträchtliche Steigerung der deutschen Ausfuhr eintreten sollte,kann an eine verstärkte Verzinsung der Schuldverschreibungen Serie Lgedacht werden. Die Tilgung der Serie liegt in weitester Ferne.Jedenfalls muß man bei unveränderten! Fortbestehen des Ultimatumsdamit rechnen, daß Deutschland ein volles Jahrhundert ander ihm auferlegten Kontribution zu tragen haben wird. Nichtnur die lebende Generation, sondern auch Kinder undKindeskinder werden durch das Ultimatum mit demschwersten Tribut belastet, der je einem Volke auferlegtworden ist.

Auf diesen ungeheuren Tribut sollte das deutsche Volk nach demWillen den Ententemächte nicht nur, wie es durch das VersaillerDiktat geschehen war, gegenüber diesen selbst, sondern auch gegenüberder neutralen Welt festgelegt werden. Der ganzeZahlungsplan"des Ultimatums war darauf zugeschnitten worden, daß die deutsche Reparatiousschuld" durch die Begebung der neu zu schaffendendeutschen Schuldverschreibungen auf den wichtigsten Geldmärkten derWeltmobilisiert" werden könne. Zu diesem Zweck sollten diedeutschen Schuldverschreibungenmarktfähig" gemacht werden, in-dem sie von allen deutschen Steuern und Lasten jeder Art freigestelltwurden und indem sie neben der allgemeinen Hastuug des Eigentumsund der Einnahmen des deutschen Reiches und der deutschen Länderdurch Spezialsicherheiten besonderer Art, durch die Verpfändungbestimmter deutscher Einnahmen, gesichert wurden. (Art. IIIdes Zahlungsplanes.)

Dem gleichen Zweck sollte die Einsetzung.des Garantiekomitees(Art. VI des Zahlungsplans) dienen, dem der Dienst der vonDeutschland auszustellenden deutscheu Schuldverschreibungen und dieÜberwachung der von Deutschland für diesen Dienst verschriebenenEinnahmequelle:? obliegt. Das Garantiekomitee soll nicht nur ausVertretern der in der Reparationskommission des Versailler Vertragesvertretenen alliierten Mächte bestehen, sondern auch Vertreter von