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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Ter Zuscimmcnbruch dcr Ersüllmigspizlitik

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in London anwesende Vertrauensmann des deutschen Reichskanzlers,vr. Rathenau, der über diese Abmachungen zwischen Lloyd George und Briand offenbar unterrichtet worden ist, keine ernstlichen Be-denken geltend gemacht hat.

Auf die Londoner Besprechungen folgte die Konferenz in Cannes .Ihr Verlauf und ihr durch den Rücktritt des Herrn Briand undseine Ersetzung durch den Herrn Poincare herbeigeführtes vorzeitigesEnde sind bekannt. Es sei hier lediglich angemerkt, daß die deutscheErfüllungspolitik, die Frankreich besonders umworben und ihm durchdas Wiesbadener Abkommen eine auffällige Bevorzugung zugewendethatte, über diese deutschen Bemühungen mit der Ministerpräsident-schaft eines der schärfsten Gegner Deutschlands quittierte abermalsein eigenartiger Erfolg der deutschen Erfüllungspolitik"!

Unmittelbar vor dem französischen Ministerwechsel hatte der in-zwischen als offizielle Vertreter der Reichsregierung nach Cannes ent-sandte Dr. Rathenau Gelegenheit, vor der Konferenz von Canneseinen eingehenden Vortrag über die deutsche Leistungsfähigkeit zuhalten. Er legte dabei in ähnlicher Weise, wie es oben (s. S. 23)geschehen ist, und von mir und anderen feit langer Zeit immer undimmer wieder geschehen war, die Passivität der deutschen Zahlungs-bilanz und ihre Grüude dar.

Aber noch ehe Dr. Rathenau seinen Vortrag beendet hatte,war die Konferenz durch das Eintreffen der Nachricht von BriandsRücktritt gesprengt, zwei Tage vor der Fälligkeit der 509 MillionenGoldmark'!

Da Deutschlands Zahlungsunfähigkeit offen zutage lag und dader Oberste Rat infolge der französischen Ministerkrisis nicht weiteraktionsfähig war, blieb nur übrig, der Reparationskommissiondie in solchen Fällen nicht an Einstimmigkeit gebunden ist, sondernmit Mehrheitsbeschluß entscheiden kann, die Beschlußfassung über dendeutschen Stunduugsantrag zu überlassen.

Nach dem Beschluß der Reparationskommission wird Deutsch -land ein vorläufiger Zahlungsaufschub für die am 15. Ja-nuar und l5. Februar 1922 fälligen Raten gewährt, ü:veit aufdiese nicht schon Zahlungen in bar oder durch Sachleistungen oderdurch Einnahmen aus der britischen Recovery Act erfolgt sind. DieBedingungen dieses Zahlungsaufschubes sind:

1. Während der Verzugsfrist zahlt die deutsche Regierung allezehn Tage, erstmalig am 18. Januar, 31 Millionen Goldmark.

2. Binnen 14 Tagen hat die deutsche Regierung der Reparations-kommission einen Reform- und Garantieplan betreffend das deutscheBudget und den deutschen Papiergeldumlauf, sowie ein vollständigesProgramm für die Barzahlungen und Sachlieferungen des Jahres 1922zu unterbreiten.

3. Mit der Entscheidung der Reparationskommission über dasunter 2 erwähnte Programm geht die Verzugsfrist zu Ende. DieReparationskommission kann verlangen, daß der Betrag, um den