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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
119
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Die natürliche Tendenz der Gcweikvevcine. Hg

Neichstagscommission den Kern der Erörterungen aus-machte. Wir müssen daher etwas ausführlicher hier zuWerke gehen, jedoch nicht ohne nochmals zn erklären:daß nach unserer eigenen Ansicht das Coalitionsrccht derArbeiter ein wohlbegründetes ist; das; ernstlich der Gedankenicht aufkommen kann, es wieder abzuschaffen; daß darumauch Vereinen, welche sich die regelrechte Ausnützung diesesRechts zum Vorsatz machen, dies nicht verdacht wird.Aber die Thatsache, ob ein Verein wesentlich auf diesemVorsatz beruht oder nicht, ist für den Gesetzgeber, der ihmseine Stellung anzuweiseu hat, uicht gleichgültig. Dashat auch Niemand bestritten, am wenigsten haben es dieAdvokaten der Gewcrkvereine bestritten, welche ihre An-sprüche an die Gesetzgebung nämlich gerade auf die Be-hauptung basiren, daß die Handhabung des Coalitions^rechts, d. h. der Arbeitseinstellung, nur einen Neben-gedanken bei jenen bilde, deren Hauptaugenmerk auf diegegenseitige Unterstützung zu anderen Zwecken, auf Bil-dungs- und Productionsanstalten gerichtet sei.

Verhält sich das wirklich so? Dem Wortlaut derStatuten nach klingt's plausibel. Weun unter !.> Artikelnder vierte auch von Unterstützung bei Arbeitseinstellungenhandelt, so erscheint der Punkt allerdings nicht als einhervorragender. Ziehen wir die Protokolle des ersten Ver-bandstags zu Rathe, so kann ans ihnen mit guter Art dieBestätigung dieser Auffassung erwiesen werden. Die meistenRedner sprachen sich eigentlich mißbilligend gegen überhand-nehmendes Strikewesen aus, namentlich unter dem Eindruckder peinlichen Erinnerung an die Waldenburger Vorfälle,deren Nachwehen noch in Form von Geldreclamationenauf der Tagesordnung standen. Der Berichterstatter ver-langt, daß Arbeitseinstellungen nnr dann zugelassen werden.