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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Achtes Capitel.

Das HilfskafftWestN.

Die Verhältnisse dieses Kassenwesens sind es, welcheeigentlich den Kernpunkt der ganzen obschwebenden Frageausmachen, jedenfalls sofern der Gedanke Geltung erlangt,daß es sich nicht um die Organisation der Arbeitsein-stellung handle, wie so lebhaft betheuert wird.

Ehe wir die materiellen Leistungen dieser Kassen be-trachten, müssen wir eine formale Seite in Erwägung ziehen.Der oben erwähnte §.141 der deutschen Gewerbeordnungbeginnt mit folgender Einleitung:Bis zum Erlaßeines Buudesgesetzes bleiben die Anordnungen derLandesgesetze über die Kranken-, Hilfs- nnd Sterbekassenfür die Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter in Kraft."Es ist also hier ausdrücklich der Reichsgesetzgebuug vor-behalten, ein Gesetz über diese Angelegenheiten auszu-arbeiten, mithin anerkannt, daß die Einsetzung und Ein-richtung solchen Kassenwesens ausdrücklicher und umständ-licher gesetzlicher Vorschriften nicht entbehren könne. Jaum die ganze Tragweite des Vorbehaltes zu kennen, mußmau beherzigen, daß er auf Andringen des norddeutschenReichstags selbst gemacht wurde, der in einer Resolutionden Bundeskanzler aufforderte:in der nächsten Sessionein Gesetz vorzulegen, welches Normativbedingungen für