Anlage III.
297
Diejenigen Kosten, welche dem Ortsverbande durch die Jnvalidcn-kasse erwachsen, sind besonders zu buchen und aus den Einnahmender Jnvalidenkasse zu decken.
8- 40.
Außer den obligatorischen Angelegenheiten des Ortsverbandes(§. 34) kann derselbe auch, durch freie Vereinbarung der zu ihm ge-hörigen Ortsvereine, andere gemeinsame Angelegenheiten in die Handnehmen, und zwar sind als solche dringend zu empfehlen: I) die Agi-tation zur Gründung neuer Ortsvereine in Stadt und Umgegend(wozu auch ein Zusammenwirken mit benachbarten Ortsverbändenoder Ortsvereinen wünschenswerth ist); 2) die Einrichtung von guten,anständigen und billigen Vereins-Herbergen, welche möglichstzugleich als ständige Vereinslokale (mit offenem Lesezimmer) sür Ver-sammlungen, Sitzungen und geselligen Verkehr dienen, und unterAufsicht des Ortsverbands-Ausschusses stehen.
In kleineren Orten sind auch die gewerblichen Schiedsgerichteund Einigungsämter womöglich durch den Ortsverband zu organi-siren, worüber Näheres in den betreffenden Normal-Statuten ent-halten ist.
Anlagern.
Statuten
des Hcwcrkocreins der deutschen Waschinenöau- und Wetall-aröciter. >
Nur gegen Vorzeigung dieses Statuts ist der Zutritt zu denOrtsversammlungen gestattet.
Legitimation Nr. . . .Name. . .Stand ...Alter. . .Geburtsort. . .Berlin , den ... 18 ..
l Wir geben diese sich eng an die vom Centralratl) »,'rsaßten „Mnsterstatuten"anschließenden Bestimmungen, weil sie in der Gestalt concreter Anwendung einnoch deutlicheres Bild liefern. Die Abweichungen im Statut der Fabrik- undHandarbeiter sind in den Note» beigefügt.