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Anlage III.
Zweck, Hauptmittel »nd leitende Grundsätze.8- 1.
Der Gewerkverein der deutschen Maschinenbau- undMetallarbeiter bezweckt den Schutz und die Förderung der Rechteund Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege.
§. 2.
Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:
1) durch Errichtung einer Kranken-Unterstützungskassedes GeWerkes, resp, durch Vereinigung und Verbesserung derbestehenden GeWerks - Krankenkassen;
2) durch Errichtung einer Begräbnißkasse für die Mitgliederund ihre Gatten, resp, durch Vereinigung und Verbesserungder bestehenden Begräbnißkassen;
3) durch Errichtung einer Invaliden- und Alter-Versor-gung skasse des Gewerkvereins, womöglich aber des Ver-bandes deutscher Gewerkvercine, zur Unterstützung der durchUnfall und Bejahrtheit Arbeitsunfähigen;
4) durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche in Folgevon Aussperrung (Maßregelung von Arbeitern durch Ent-lassung derselben) oder Arbeitseinstellung ohne Arbeit sind,und durch Unterstützung in außerordentlichen Nothfällen.Die Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche in Folge vonGeschäftsstockung arbeitslos werden, ist eine zukünftigeAufgabe des Gewerkvereins, sobald die Kassenverhältnisse eserlauben <K. 44—49);
5) durch Aufstellung und Fortführung einer Arbeitsstatistikdes Maschinenbau-GeWerks und hierauf begründete Arbeits-vermittlung (K. 50);
6) durch Beförderung der allgemeinen Bildung und des ge-werblichen Unterrichts, sowie Beaufsichtigung des Lehr-lingswesens (ß. 6l —S3);
7) durch Vertretung der Mitglieder gegenüber den Arbeit-gebern, dem Publikum und den Behörden bei aller ArtBeschwerden, event, durch Führung der Prozesse auf Ver-einskosten tZ. S4);
8) durch Gründung und Unterstützung von wirthschaftlichen