Fünftes Capitel.
Die natürliche Tendenz der Gewerkvereine.
Mit der hier eingeflossenen Darstellung sind wir vonselbst mitten in die Frage hineingetreten, welche an dieReihe kommen sollte, nachdem wir weiter oben das Nöthigevon der Verfassung und Ausbreitung des ganzen Institutsder Gewerkvereine berichtet hatten, die Frage nämlich:welches statutenmäßig und wirklich, dem Wort nach undder Sache nach ihr Vereinszweck sei? Nimmt man dieStatuten zur Hand, so folgt unter 9 aufgeführten Nummerneine lange Reihe von Aufgaben, deren erste vier lediglichverschiedene Arten von Unterstützungskassen zum Gegen-stand haben, während in den fünf folgenden verschiedeneNebenzwecke vorgeführt werden. Unter den ersten vierPunkten figurirt jedoch als letzte, d. h. vierte Nummer,nämlich hinter den Kranken-, Begräbniß- und Jnvaliden-kassen (1, 2 und 3), die Unterstützung „für Mitglieder,welche in Folge vou Aussperrungen oder Einstellungenvon Arbeit ohne Arbeit sind." Diese am Ende der Unter-stützungsfälle und in der Mitte der Vereinszwecke aufge-führte Bestimmung bildet aber eigentlich den springendenPunkt in der ganzen Gesetzgebungsmaterie, und sie wares, welche im Schooße der mit dem Vereinswesen befaßten