Eilftes Capitel.
Die ßajseiltmmlmg.
In der That, nichts ist unfaßbarer, als die Prä-tention, das schwierige und verwickelte Geschäft der Jn-validenversorgung mit aller dazu nöthigen Genauigkeitund Umsicht auf eine noch in keinem Land der Welt da-gewesene Art zu centralisiren, und das im Namen einerpolitischen und sozialen Tendenz, welche bisher stets dieSegnungen der Decentralisation und Selbstverwaltung imMunde geführt hat. Will man eine solche Universalver-sicherungsanstalt wirklich durchführen, dann bleibt aller-dings nur der Weg der Staatseinmischung. Nur dasgroße Ganze wäre im Stande, einen, solchen immensenAnsprüchen genügenden, Apparat aufzustellen. Es darfdaher auch nicht wundern, wenn im §. 5 des Statutsder Verbandsinvalidenkasse die Absicht klar zu Tage tritt,die allgemein politisch-soziale Tendenz des ganzen Gewcrk-vereinswesens als den Zweck, das Kassenwesen aber undspeziell die Versorgung gegen Arbeitsunfähigkeit nur alspropagandistisches Mittel zu handhaben, wie dies die Führerder 1l-g.<te Ilnions und der Geschichtschreiber derselbeneingestehen. In besagtem Z. 5 Absatz 4 heißt es: „AlleMitglieder der Jnvalidenkasse, welche nicht mehr Mit-glieder eines Gewerk- oder Ortsvereins sind.