Anlage V-
Ter Schlussbericht der englischen Commission über dieArbeitersrage. ^
Der Auftrag der Commission ging dahin: die Organisation undStatuten der bestehenden Vereine und Genossenschaften, sowohl vonArbeitern als auch von Arbeitgebern, zu prüfen und darüber zuberichten, welchen Einfluß solche Vereine auf die Verhältnisse zwischenArbeitern und Arbeitgebern und auf den Verkehr und die Industriedes Landes geäußert hätten, wobei auch die letzthin vorgekommenenFälle von Einschüchterung und Frevel, welche durch jene Vereinebefördert worden, in Betracht zu ziehen seien. Diese im Februar1867 eingesetzte königliche Commission von 11 Mitgliedern hat imLaufe der seitdem verflossenen Zeit, abgesehen von den nach Sheffield und Manchester abgeordneten Special - Commissarien, weit über100 Sachverständige und Betheiligte vernommen, worüber die volu-minösen Protokolle 19,979 Fragen und Antworten mittheilen! fernerhat sie eine Menge sonstiger Auskünfte und Materialien gesammeltund successive eine Reihe von Berichten vorgelegt. Die Gewissen-haftigkeit und Loyalität, welche bei diesen offiziellen Untersuchungenund Publikationen in England sich vor Allem kundgibt, zeichnenauch die hier in Rede stehenden Aktenstücke im vorzüglichen Maßeaus. — Das Mehrheitsgutachten drückt sich also aus:
„Jeder Gewerkverein hat seinen bestimmten Wirkungskreis undseine besonderen Statuten, deren Grundzüge indeß unter sich wesent-lich übereinstimmen. Aufgenommen werden nur solche Personen, die
> Nach Soctbccrs etwas zusammengedrängter, aber getreu widerspiegelnderUcbcrsetzung. Für das englische »IVgcis Union» steht im Folgenden überall„Gewerkderein,"