Druckschrift 
Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
331
Einzelbild herunterladen
 

Anlage V.

331

Kalender-Vierteljahrs ein ärztliches Arbeitsunfähigkeits-Attest nebstBescheinigung der Ortsbehörde, daß sie nicht in Arbeit stehen, ein-zusenden. Wird dies unterlassen, sei es vom Ortsausschuß, sei esvom Invaliden selbst, so hört die Zahlung des Jnvalidengeldes auf.Für unrechtmäßig gezahltes Jnvalidengeld hat der betreffende Orts-,resp. Ortsvcrbands-Kassirer persönlich aufzukommen.

Nr. 3.

Die Entschädigung für Einziehung der Jnvalidenkassen-Beiträgedarf 2 Proc. der Einnahme auf keinen Fall übersteigen. Auch darfdie Jnvalidenkasse nicht mit irgend vermeidlichen oder fremdartigenAusgaben, wie z. B. Lokalmiethe, Inserate :c. belastet werden. Solltenaußerordentliche Verwaltungsausgaben nöthig erscheinen, so ist vorderen Leistung die ausdrückliche Genehmigung des Centralraths ver-mittelst Schreibens an den Verbandskassircr einzuholen.

Nr. 9.

Die zur Verbands-Jnvalidenkasse gezahlten Beiträge sind vonden Orts- und Ortsverbandskassirern durchaus abgesondert von an-deren Beiträgen und Geldern, in besonderen Behältern aufzubewahren,und dürfen auf keinen Fall, auch nicht in Form eines Darlehns, zueinem anderen Zwecke als zu dein der Verbands-Jnvalidenkasse ver-wendet werden.

Der Centralrath der deutschen Gewerkvereine.