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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage VII.

von freiwilligen Gesellschaften gestellt werden könnten, die nicht andie gleichen Regeln und nicht an Bedingungen gebunden wären.Aber die Bedingungen, unter denen allein das Publikum den Gewerk-vereinen die volle Gesetzeshülfe bewilligen wird, um ihre Verfassungenzu begründen, würden solche sein, welche nur wenige Gewerkvereineannehmen würden. Der Vorschlag ist thatsächlich nach allenSeiten hin unpraktisch.

Anlage VII.

Englisches Geseh, betreffend die Iraäss Ilmons. >

(34 35 Vietoria. Vom 29. Juni 1871.)

I. Line Ucte zum Zweck der Mändermig des Hesetzes, betreffenddie ?rs.äes IIniouZ.

Cap. 31.2

Kund und zu wissen :c.

1) Diese Acte ist aufzuführen als die Irsäs Union Acte 1371.

2) Die Zwecke irgend einer Irsäs Union sollen nicht bloß aufden Grund hin, daß sie zur Hemmung des Verkehrs gereichen (inrestraint ok tracle) gesetzwidrig sein, derart, daß um deßwillen irgendein Mitglied solch einer Iisäs Union strafrechtlich wegen Complots(Lonsnirae^) oder anderweitig verfolgt werden könnte.

3) Die Zwecke irgend einer li-säs Union sollen nicht bloß aufden Grund hin, daß sie zur Hemmung des Verkehrs gereichen, ge-setzwidrig sein, derart, daß um deßwillen irgend eine Übereinkunftoder ein Depositum ungültig würde.

4) Nichts in gegenwärtiger Acte soll irgend einen Gerichtshofermächtigen, irgend einen Prozeß anzunehmen, welcher bezweckt,ausdrücklich Schadensgelder einzutreiben oder zurück zu erstatten wegenBruchs irgend einer der im Folgenden aufgezählten Uebereinkünfte:

> Bom Versasser ins Deutsche übertragen.2 Bürgerliches Gesetz.