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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage II,

Z. 39.

Dic näheren Bestimmungen behufs Ausführung dieses Gesetzes,namentlich über die in den K§. 4, 7, 28 bis 37 genannten Behördenund über das nach den ZK. 36 und 37 eintretende Verfahren wegenErkennung von Ordnungsstrafen werden von den einzelnen Landes-regierungen im Verordnungswege erlassen.

§. 40.

Die nach dem bayerischen Gesetze vom 29. April 1369 über dieprivatrechtliche Stellung der Vereine bereitsanerkannten Vereine"erhalten die Rechte deranerkannten Vereine nach diesem Gesetze,"ohne daß hierzu die nochmalige Einreichung ihrer Statuten nebstMitglieder-Verzeichnisse bei den Gerichten (§. 4) erforderlich ist.

Urkundlich ie.

Gegeben ic.

Anlage II.

Statuten

des Verbandes der deutschen Hcwerkvcreine.Zweck des Verbandes,s- 1-

Der Verband der deutschen Gewerkvercine bezweckt die gegensei-tige Forderung und Unterstützung derselben durch gemeinsame Be-rathungen und Beschlüsse, sowie die Gründung und Verwaltung einergemeinschaftlichen Jnvalidenkasse und eines Preßorgans füralle verbundenen Gewerkvereine.

Bedingungen des Eintritts und Austritts.

Z. 2.

Jeder auf Grundlage der Berliner Muster-Statuten konstituirteGewerkverein ist zum Eintritt in den Verband berechtigt (K. 2,sliv. 10 der Muster-Statuten). Die Anmeldung geschieht schriftlichbei dem Anwalt der deutscheu Gewerkvereine s§. 17) unter Bei-