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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Zehntes Capitel.

Die Invlllidkukaffeu.

Ein besonderes Capitel in dem Kassenwesen bilden,wie bereits bemerkt, die Hilfsanstalten für die Versorgungder durch Alter oder Unglück invalide gewordenen Arbeiter.In den deutschen Gewerkvereinen hat sich der centralisirteTheil des Verbandes den Gegenstand herausgegriffen, nmihn iu seiner Hand zu haben. Liegt auch, wie schwerlichbestritten werden möchte, dabei ein propagandistisches Motivmit zu Grunde, so fehlt es doch nicht an einer praktischenRechtfertigung. Die schwache Seite der durch Ortsstatutoder einzelne industrielle Unternehmungen begründetenHilfskassen liegt nämlich in ihrer territorialen, zum Theilauch iu ihrer fachlichen Beschränkung. Der Arbeiter,welcher den Ort oder den Beruf wechselt, verliert seinAnrecht an die Kasse, zn der er, wer weiß wie lange,beigetragen. Bei bloßen Krankenkassen hat dieser Umstandwenig Bedeutung, denn die Beisteuer zu denselben wirdder Regel nach als eine solche angesehen, welche nur fürdie Zeit der Leistung selbst Sicherheit gewähren soll. Siesoll ihrem vorbestimmten Zweck nach den Arbeiter nur solange gegen Krankheitsnachtheile sichern, als er der respec-tiven Kasse angehört, und das ist auch mit gar keinemsachlichen Nachtheil für ihn verbunden, denn mit dem