Erstes Capitel.
Politische Ausgangspunkte.
Zu wiederholtem Male wurde in der Frühjahrssessiondes Jahres 1872 dem deutschen Reichstag vom Vater desdeutscheu Genossenschaftswesens, dem hochverdienten Schulze-Delitzsch ein Gesetzentwurf unterbreitet, dessen Ueberschriftlautet:
„Gesetz betreffeud die privatrechtliche Stellung
von Vereinen."Der Reichstag, ebenfalls zu wiederholtem Male, verwiesnach erster Lesung die Materie an eine Commission, welchedieselbe einer langen und mühevollen Erörterung unter-zog. Als nach mehrmaliger, man kann wohl sagen drei-maliger Durchberathung, mit knapper Noth die Verhand-lungen der Commission zu einem Text gediehen waren,welcher dem Hause zur Annahme empfohlen werden sollte,stand anch der Schluß einer langen und schwerbeladenenSession vor der Thüre, uud der umgestaltete Gesetz-entwurf gelangte nicht mehr auf die Tagesordnung desReichstags. Obwohl es sicherlich der Commission nichtan Fleiß und Anstrengung gebrach — wie die umfang-reichen und gehäuften Protokolle bezeugen —, darf mandennoch aussprechen, daß an dieser verspäteten Reise