Druckschrift 
Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
198
Einzelbild herunterladen
 

198

ZclmtcS Capilcl,

Eintritt in ein anderes Arbeitsverhältniß tritt er auchsofort das Recht, auf eventuelle Leistungen aus einer neueuKasse an. Nicht so verhält es sich bei den Jnvaliden-kassen. Hier soll die Wirkung gerade erst eintreten, wenndas active Band zwischen dem Arbeiter und dem .Kreisseiner Thätigkeit zerschnitten ist, und seine Ansprüche be-ruhen nicht auf dem, was er in der Gegcuwart leistet,sondern auf dem, was er in der Vergangenheit geleistet hat.Damit hängt es zusammen, wenn alle Jnvalidenkassen denEintritt nur bis zu eiuer gewissen Altersstufe zulassen uuddas Bezugsrecht erst einräumen, nachdem während einesbestimmten Zeitraums beigesteuert worden ist. Die Jnva-lidenkasse des Hirsch-Duncker'schen Gewerkverbandes läßtz. B. als Regel deu Eintritt nur bis ins 45. Lebensjahrzu und die Verabfolguug von Unterstützung nur nachfünfjähriger Leistung. Eine Ausnahme hiervon macht derFall, daß Invalidität nicht durch iuuere Gebrecheu, sou-deru durch äußereu Zufall herbeigeführt wird. Die Hoheder Uuterstützung hängt von der Höhe des Beitrags ab.

Im Widerspruch zu diesem Grundsatz des Gewerk-vereins nnd zu deu Einrichtuugen der stärksten englischen'Q-aclk Iluions lmau vergleiche die Erklärung von Man,dein Generalsecretär der vereinigten Maschinenbauer, dersich ausdrücklich auf diese Scala beruft, um die Zahlungs-fähigkeit seiner Kasse zn beweisen) finden wir wie obenProfessor Schmoller, so hier Professor Brentano. Die zweihervorragendsten wissenschaftlichen Protectoreu der Gewerk-vereiue sind in den wichtigsten Fragen mit ihren Schütz-lingen nicht einverstanden. Brentano versichert mit ge-wohnter Emphase (Bd. I. S. 157), daß es den wahreu Cha-rakter eines Gewerkvereins aufs Unerhörteste verkennenheiße, wenn man in dessen'Kassenwesen daskapitalistische"