Anlage V.
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eine gewisse Anzahl Jahre im betreffenden GeWerk gelernt oder gc«arbeitet haben. Man erwählt in den einzelnen Abtheilungen desVereins Vorstände und diese ernennen wieder einen Centralrath, derdas Ganze leitet. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld und einenjährlichen Beitrag in die Vereinskasse zu zahlen, der auch die inVereinssachen erkannten Geldbußen zufallen. Bei gewissen Vor-kommcnheiten werden außerordentliche Beiträge eingefordert. DieGewerkvereine verfolgen im Allgemeinen zweierlei Zwecke, nämlicheinmal, wie andere Wohlthätigkeitsverbände, die Unterstützung ihrerMitglieder in Fällen von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Begräb-nissen :c.; zweitens aber, und dies ist die Eigenthümlichkeit derGewerkvereine, die Wahrung der Interessen der Arbeiterklasse in denverschiedenen Industriezweigen, namentlich Beschützung der Arbeitergegen die vermeintliche ungehörige Uebermacht des Kapitals aufSeiten der Arbeitgeber. Diese letztere Aufgabe erscheint offenbar alsder Hauptzweck, weshalb die meisten Gewerkvereine sich gebildet haben,wenn auch die Förderer derselben es für wünschcnswerth halten,hiermit die Leistungen eines Untcrstützungsvcreins zu verknüpfen.Sie erreichen dadurch eine zahlreichere Betheiligung an ihren Vereinenund zugleich einen stärkeren Einfluß auf die einmal beigetretenenMitglieder, da der drohende Ausschluß aus dem Verein und damitdie VerWirkung der durch langjährige Beiträge erworbenen Ansprücheein wesentliches Mittel bildet, um die Folgsamkeit der Mitgliedergegen die Anordnungen des Vorstandes zu erzwingen. Das haupt-sächliche Streben der Gewerkvereine ist dahin gerichtet, ihren Mit-gliedern möglichst hohen Arbeitslohn bei möglichst beschränkter Arbeits-zeit zu verschaffen, womit es zusammenhängt, daß sie eine gleich-mäßigere Vertheilung der Arbeit unter möglichst viele Mitglieder desGewerks, als bei unbehinderter Concurrenz der Arbeiter geschehenwürde, und einen gleichförmigen Minimumsatz des Arbeitslohns her-beizuführen suchen. Diesem wird in zweierlei Weise nachgetrachtet,direkt und indirekt. Das direkte Mittel ist die gleichzeitige Arbeits-einstellung seitens der Arbeiter, der sog. „Strike". Der Strike istsozusagen das Ultimatum des Vereins, um Forderungen gegen dieArbeitgeber durchzusetzen. Dem Strike geht gewöhnlich eine Warnungan die Arbeitgeber vorher. Ist dieser Schritt erfolglos, wird derFall vor den gesammten Vorstand des Vereins gebracht und wenndieser zustimmt, wird der Strike organisirt und jedes Mitglied von