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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage V.

der Arbeit abgerufen. Die gehörige Leitung der Strikes bildet einenwichtigen Theil der Obliegenheiten des Vereinsraths. Bei derVer-bundenen Gesellschaft der Zimmerleute und Tischler" kommen z. B.im jährlichen Durchschnitt zwölf Fälle vor, wo ein Strike stattfindetund werden dieselben ganz geschäftsmäßig betrieben. Die allgemeinePolitik des Vereins ist, eine lebhafte Geschäftszeit zu benutzen, umErhöhung des Arbeitslohns zu erzielen, und wenn das Geschäft schlechtgeht, einer Herabsetzung der Löhne zu widerstehen; in manchen Fällenjedoch lassen die Leiter der Vereine diese Rücksichten außer Betracht,und berücksichtigen nur die verhältnißmäßige Stärke der beiden Par-teien. Die Untersuchung hat nicht erwiesen, daß die Neigung zugemeinsamen Arbeitseinstellungen vornämlich durch die Gewerkvereineins Leben gerufen sei oder daß die Strikes mit der Macht der Ver-eine häufiger würden. Vielmehr sollen, wie Leiter von Gewerkver-einen versichern, diese die Verminderung der Strikes zur Folge haben,jedenfalls ihrem willkürlichen Entstehen vorbeugen; ihr Streben gehemehr dahin, für den Arbeitslohn und die Arbeitszeit eine Regel-mäßigkeit zu sichern, als beständig auf Erhöhung der Löhne zudringen. Vorausgesetzt, daß die Begründung und Wirksamkeit einesmächtigen Gewerkvereins in irgend einem Geschäftszweige und Distriktdies Resultat hat, dürfte mit Grund anzunehmen sein, daß die Ab-nahme von Arbeitseinstellungen nicht von einer verminderten Neigungder Mitglieder des Vereins hierzu herrühren, sondern aus dem Um-stände sich erklären, daß dessen Organisation so mächtig ist, um inden meisten Fällen die verlangte Concession zu erwirken, ohne erstzum Strike schreiten zu müssen.

Die indirekte Wirksamkeit der Gewerkvereine ist von mehr com-plicirter Art, aber sie läßt sich unter folgende Gesichtspunkte begreifen:1) es wird eine Beschränkung der Zahl der Arbeiter bei dem betreffen-den GeWerke erstrebt, um auf diese Weise einen höheren Arbeitslohnzu erzielen; und 2) die Concurrcnz der Arbeiter unter sich wird unter-drückt. Die Vertheidiger der Vereine machen geltend, daß ohne derenEinwirkung die einzelnen Arbeiter im concurrirenden Trachten nachBeschäftigung den Lohn sich gegenseitig Herabdrücken und aus Gewinn-sucht zu längeren Arbeitsstunden und zur Ueberarbeitung sich ver-stehen würden. Es liege aber mehr im Interesse der Arbeiter, imgemeinsamen Cinverständniß sich zu weigern, für weniger als einenbestimmten Lohnsatz und mehr als eine bestimmte Zahl Stunden zu