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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

Es ist also nicht jede Beschränkung der Eigenthumsrechteder einzelnen Wirthe, welche bei dieser Verfassung bestehenmag, ohne weiteres auf die Feldgemeinschaft zurückzuführen.Die gesetzlichen, zum Theil auch die gewohnheitsrechtlichenBeschränkungen, z. B. die erbrechtlichen Bestimmungen, habenmit der Feldgemeinschaft an sich vielfach gar nichts zu thun:weder beruhen sie auf dem Beschlüsse der Gesammtheit, nochkönnen sie durch denselben geändert werden. Ebensowenigsind diejenigen Beschränkungen, welche den Charakter der Real-lasten haben, mögen sie einzelne Mitglieder der Gemeinschaftberühren oder die ganze Gemarkung treffen, auf die Rechnungder Feldgemeinschaft zu setzen. Ferner sind auch diejenigenBeschränkungen auszuscheiden, welche zwar von der Gemein-schaft ausgehen, aber nicht von der eigentlichen Feldgemein-schaft, sondern von der sich mit derselben zufällig deckendenpolitischen Gemeinde; so hängen z. B. viele polizeiliche undfiskalische Bestimmungen mit dem Wesen der Feldgemeinschaftgar nicht zusammen; ähnliche Befugnisse können auch einerStadtgemeinde, einer Zunft, jedem öffentlich-rechtlichen Verbändeüberhaupt zustehen. Alle derartigen Beschränkungen (z. B. diein Russland gegenwärtig noch bestehende solidarische Haft allerMitglieder der Feldgemeinschaft für die rechtzeitige Steuerzahlung)können zweifellos für die Gestaltung der Verhältnisse von aller-grösster Bedeutung sein und die Feldgemeinschaft in ihrerOrganisation und Entwicklung stark beeinflussen. Deshalb müssensie beim Studium jedes konkreten Einzelfalles wohl mit insAuge gefasst und in ihren Wechselwirkungen mit den eigent-lichen feldgemeinschaftlichen Zuständen untersucht werden (mankann z. B. vieles in der russischen Feldgemeinschaft ausser demZusammenhänge mit der Institution der solidarischen Haft über-haupt nicht verstehen). Hoch weniger aber wäre die feldge-meinschaftliche Verfassung ausserhalb des Zusammenhanges mitdem bestehenden Wirtschaftssystem, mit den klimatischen, mitden Bodenverhältnissen zu verstehen. Begrifflich stehen allediese Factoren der Feldgemeinschaft fern, und bei einer all-gemeinen Studie über die Formen der feldgemeinschaftlichen