2. AEUSSERUNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PRINCIPS. 31
in der Betriebsgrösse veranschaulicht: rund ein Viertel derBauern, welche bei der Umtheilung gewinnen, sehen ihrenBesitz auf einmal mehr als verdoppelt: bei einem Sechstelbis zu einem Viertel derjenigen, deren Besitz abnimmt, handeltes sich um die Herabsetzung der Betriebsgrösse um mehr alsdie Hälfte (vgl. Anhang IV). Ha kann man sich schon denken,dass Interessen von solcher Bedeutung mit Nachdruck vertretenwerden.
Die genaueren Beobachtungen zeigen aber, dass das Interessean der Vergrösserung des Besitzes für die Parteinahme im Streitenicht ausschlaggebend, jedenfalls nicht allein maassgebend ist.Die Zahl der Wirthschaften, welche bei einer Umtheilung Landgewinnen, pflegt nämlich meistens der Zahl derjenigen, derenBesitz abnimmt, ungefähr gleich zu sein. So haben z. B. in7 Gemeinschaften des Kreises 'Woronesch , über die wir genauereNachrichten haben, 535 Wirthschaften bei der Umtheilung Landgewonnen und 527 Land verloren. In 55 Gemeinschaften desKreises Ostrogoschsk, mit zusammen 9622 Wirthschaften, haben55°/o der betheiligten Wirthschaften Land gewonnen und 41,6°/oLand verloren. Nur in einer Gemeinschaft haben in diesemKreise die gewinnenden Wirthschaften die gesetzliche Majoritätvon 2 /3 der Stimmberechtigten gebildet. In anderen Fällenerreicht ihre Zahl diese Grenze nicht, meistens nicht einmal,wenn wir alle diejenigen Wirthschaften mitrechnen, welche wederLand gewonnen noch Land verloren haben. Aehnliche Be-obachtungen haben wir aus den Kreisen Gdow (vgl. Anhang IV),Koslow, Saratow. r )
Diese Beobachtungen führen uns tiefer in die Psychologiedes Vorganges hinein; wir sehen, dass die Umtheilung nichtals ein einfacher Kampf ums Land aufzufassen ist. Die Motivesind viel mannigfaltiger.
Dieser Schluss wird durch die genauere Analyse der Be-obachtungen in 32 Gemeinschaften (6590 Wirthschaften) desKreises Ostrogoschsk erhärtet. Die Partei für die Umtheilung
*) Vgl. W. W., S. 133, 339 ff.