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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

welche Land verlieren. Es sind also doch die kleineren Wirt-schaften im ganzen an der Vornahme der Umtheilung mehrinteressirt als die grossen.

Wie gross sind nun überhaupt die Interessen, um die essich bei der Umtheilung handelt? Um diese Frage zu beant-worten, müssen wir den Umfang der Veränderungen der Besitz-grösse näher ins Auge fassen. Summarische Vergleiche derGrundbesitzvertheilung vor und nach der Umtheilung reichenliier nicht aus. Die Gruppe der an Land (nach der Umtheilung)sehr reichen Wirthschaften kann sich ja überwiegend aus solchenzusammensetzen, welche bereits vor der Umtheilung in derGruppe waren; sie kann aber auch aus solchen Wirthschaftenbestehen, welche früher zu den ärmsten zählten. Ebenso kanndie Gruppe der kleinen Wirthschaften solche Wirthschaftenumfassen, die auch vor der Umtheilung nur so wenig Landhatten, aber auch solche, die vorher zu den allerreichsten zählten.Das Bild der Vertheilung des Grundbesitzes in der Gemeinschaft,nach der Umtheilung, ist in beiden Fällen das gleiche; aber diedrohende Umwälzung, der Umfang der Interessen, welche imSpiele sind, und folglich auch die Intensität des Parteikampfessind natürlich sehr verschieden. Die Beobachtungen zeigen nun,dass die Verschiebungen auf der Grössenscala der Betriebe,welche die einzelnen Wirthschaften hei der Umtheilung erfahren,in der Hauptmasse keine sehr grossen sind. In der neuenEigenthumsvertheilung sind die Spuren der alten noch deutlicherkennbar: bei beinahe der Hälfte der Wirthschaften sind dieAenderungen nicht gross genug, um sie aus ihrer alten Gruppein eine andere überzuführen; von den übrigen gehen die meistenin die nächste höhere oder in die nächste niedere Gruppe über.Ganz grosse Sprünge sind nicht häufig. Immerhin kommen dochnach Flächenmaass vereinzelt Aenderungen um 30, selbst um40 Dessjätinen vor; 30 bezw. 40 Dessjätinen: das ist auch beider extensiven Wirthschaftsweise der Gegenden, auf welche sichdiese Beobachtungen beziehen, keine Kleinigkeit; das ist schonder Besitz eines Grossbauern. Noch deutlicher wird die revolutio-nirende Wirkung der Umtheilung durch die relativen Aenderungen