2. AEUSSERUNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PRINCIPS. 29
pro Mitglied ausgestattet ist, doch weniger Land im Besitzehaben. Die Vorstellung also, dass die Unitheilung eine Benach-theiligung der grösseren Wirthschaften zu Gunsten der kleinerenund somit eine Mvellirung der Betriebsgrösse bedeute, dassdemnach die gi’össeren Wirte sich gegen die Vornahme derUnitheilung sträuben, und die kleineren sich nach ihr sehnen,ist unbegründet. So einfach ist die Sache nicht. Der Vorganglässt sich vielmehr (auf Grundlage der im Anhänge IV analysirtenBeobachtungen) in folgenden Zügen kurz zusammenfassen.
Die Umtheilung bewirkt, indem sie eine gleichmässigereBefriedigung der Bedürfnisse aller Genossen zu sichern sucht,eine verschärfte Differenzirung der Wirthschaften nach derBetriebsgrösse. Sie lässt in der Hand der grössten Familiengrössere Betriebe entstehen, als vor der Umtheilung da waren.Die Zahl der ganz grossen Betriebe wächst dabei absolut undrelativ an. Andererseits nimmt auch die Zahl der ganz kleinenBetriebe bedeutend zu. Dieser Differenzirungsprocess geht abernicht auf dem Wege vor sich, dass die kleineren Betriebe Landan die grossen abtreten, wie man wohl zunächst vermuthet. DieUmwälzung der Verhältnisse ist umfassender: es werden auchdie mittleren Betriebe hineingezogen. Es findet nämlich einAustausch von Bestandteilen zwischen allen Gruppen der Wirth-schaften statt, welche nach der Betriebsgrösse gebildet werdenkönnen. Dabei gehen von den mittleren Gruppen mehr Wirth-schaften in die extremen über, als umgekehrt, was die differen-zirende Wirkung zur Genüge erklärt.
Es werden also Wirthschaften von jeder Grösse von derUmtheilung ergriffen, aber nicht alle in gleichem Maasse alsGewinner. Betrachten wir etwa die Wirthschaften, welche vorder Umtheilung weniger als zwei Anteile besessen haben, sogibt es unter ihnen zwei mal so viele Land gewinnende, wieLand verlierende (vgl. Anhang IV). In der Gruppe der Wirth-schaften, welche vor der Umtheilung 2—3 Anteile gehabthaben, sind die beiden Zahlen ungefähr gleich, und in dernächsten Gruppe der Wirthschaften mit 3—5 Anteilen über-wiegen schon, mit 60°/o der gesammten Zahl, die Wirthschaften,