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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

vertheilt wird. Es droht dann jeder Antheil unter das bei dengegebenen wirthschaftlichen Verhältnissen zulässige Minimal-maass zu sinken. Ein rohes Mittel, dieses Uebel zu verhüten,bietet dann die Wiederbelebung der alten Yertheilung dar.

Es wäre von grossem Interesse, die Motive aufzudecken,welche die Häufigkeit der Umtheilungen bestimmen. Im Falle,wo der Termin der nächsten Umtheilung bereits bei der vorher-gehenden festgestellt wird, bildet dies geradezu den Kernpunktder Frage. Denn hier findet eine Umtheilung nicht deshalbstatt, weil in dem gegebenen Momente die gesetzliche Majoritätdafür vorhanden ist, sondern weil der längst vorher bestimmteAugenblick gekommen ist. Leider sind die Beobachtungenhierüber zu dürftig (vgl. Anhang III). Ich will nur erwähnen,dass in sehr vielen Fällen die Umtheilung nicht zu dem fest-gestellten Termin, sondern früher oder, was freilich seltenervorkonnnt, später erfolgt. So beträgt z. B. die tliatsächlichedurchschnittliche Dauer der Periode zwischen zwei aufeinanderfolgenden Umtheilungen im Kreise Mschni-Nowgorod 11,3 Jahre,obgleich sie 16,6 Jahre betragen sollte, falls alle Umtheilungengenau zu dem vorher bestimmten Termin stattgefunden hätten.Es scheint also, dass nicht nur der Forscher, sondern auch derBauer selbst bei der Lösung dieser Frage nicht ganz sicherenSchrittes vorgeht.

§ 6. Ehe ich die Untersuchung der allgemeinen Um-theilungen abschliesse, will ich jetzt, wo wir die verschiedenenSysteme der Yertheilung und die Weise, wie die Durchführungdieser Systeme sich im Leben gestaltet, kennen gelernt haben,noch auf einige Ausnahmen eingehen, welche von der Gemein-schaft bei der Vertheilung des Landes gemacht zu werden pflegen.Es werden nämlich bei der Bestimmung des Kreises der Per-sonen, welche Land zu bekommen haben, immer gewisse Rück-sichten beobachtet, welche auf andere Gesichtspunkte zurück-zuführen sind, als die dem Vertheilungssystem zu Grundeliegenden. So wird vielfach den armen Genossen Land alsUnterstützung zugewiesen auch dann, wenn sie bei der strengenDurchführung des allgemein geltenden Princips kein Land zu