2. AEUSSERUNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PR1NC1PS. 39
einmal die Ansprüche auf Behalten des Landes in besserenZeiten, welche von der Thatsache des Besitzes unter ungünstigenVerhältnissen abgeleitet werden, durch ähnlich begründete An-sprüche auf Rückerstattung des früheren Besitzes entkräftet, sorafft sich die Feldgemeinschaft auf und nimmt eine allgemeineUmtheilung nach den Bedürfnissen vor.
Was den Uebergang von der Vertheilung nach den Be-dürfnissen zum Leistungsfähigkeitsprincip anbelangt, so wird erdurch den übermässigen Steuerdruck bedingt. In Russland sahensich vielfach die aus der Leibeigenschaft befreiten Bauern,welche zumeist die als Erinnerung an den verhassten Zustandlästige Vertheilung nach den Tjaglo fallen gelassen hatten, umdas Land nach den männlichen Seelen zu vertheilen, unter demDrucke der Steuerlast gezwungen, auf die Vertheilung nach denBedürfnissen zu verzichten und eine der Arten der Vertheilungnach der Leistungsfähigkeit Avieder anzunehmen. W. Orlow kennt800 solche Fälle für das Gouv. Moskau ; auch aus anderenGegenden wird darüber berichtet. Diese Aenderung ist eben-falls nicht leicht zu vollziehen. Diejenigen Wirtlie, ivelche beider Vertheilung nach den männlichen Seelen weniger Land be-kommen, als ihnen bei der Vertheilung nach den Arbeiternzugewiesen würde, suchen den Uebergang zu vereiteln. Erst, wenndie Familien, welche mit grosser Zahl arbeitsunfähiger männ-licher Mitglieder belastet sind, durch die hohen Abgaben vonihrem grossen Grundbesitze beinahe erdrückt werden und bereitsihrem nahen Ruin entgegensehen, ward der Widerstand gebrochendurch die Rücksicht darauf, dass die Steuerlast nach ihremUntergange doch auf die übrigen Genossen fallen müsste.
Von grossem Interesse sind die, freilich sehr seltenen,Fälle 1 ) der Wiederaufnahme der Vertheilung einer älteren Zeit.Der Sinn dieser Maassregel ist meistens 2 ) darin zu suchen, dassmit dem Wachsen der Bevölkerung die Antheile immer kleinerwerden, wenn die der Gemeinschaft gehörende, sich stets gleichbleibende Bodenfläche unter die gesammte Zahl der Bevölkerung
‘) Vgl. Katschorowski, S. 390.
2 ) Vgl. auch oben, S. 38.