1 1 2 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.
wird ihr die Stütze entzogen, welche sie in der Maurer’schenmarkgenossenschaftlichen Hypothese fand. Eine ähnliche Aende-rung haben auch unsere Vorstellungen von der indischen Feld-gemeinschaft erfahren. Der Versuch, mit den auf der Maurer’schenTheorie beruhenden Auffassungen an dieselbe heranzutreten, hatsich nicht viel fruchtbringender erwiesen als der ältere Ver-such, der eigentluimlichen Mannigfaltigkeit der indischen Agrar-verfassungen mit leisen, durch das mohammedanische Hecht an-geregten Modificationen des engen römisch-rechtlichen Eigen-thumsbegriffes gerecht zu werden. Nach den neueren Forschungen,namentlich nach den fleissigen zusammenfassenden ArbeitenBaden-Powell’s, kann für einen Unbefangenen kein Zweifel mehrdarüber bleiben, dass die indische Feldgemeinschaft in der Haupt-sache einen grundherrlichen Charakter hat.
Niui wird allerdings das Laveleye’sche Schema formelldurch Unterstellung der grundherrlichen Feldgemeinschaft andie Stelle, wo vorher die freien Bauern figurirten, unmittelbarnicht berührt. Die Feldgemeinschaft der Grundherren ist dochauch eine Feldgemeinschaft; dass es keine Feldgemeinschaftfreier Bauern gibt, ist noch kein Beweis dafür, dass es gar keineFeldgemeinschaft überhaupt gebe — das haben die Kritikerder Laveleye’schen Auffassung nicht immer genügend beachtet.Immerhin wird das ganze Bild der Entwicklung bei der An-nahme, dass der Ausgangspunkt die Feldgemeinschaft der Grund-herren ist, anders gefärbt, und das Schema müsste ganz neugezeichnet werden, wenn man dieser neuen Auffassung ge-recht werden will.
Es sind aber nicht nur die factischen Grundlagen derTheorie im Schwanken, auch unsere Auffassung der gesellschaft-lichen Evolution hat sich inzwischen verändert. Man schwärmtnicht mehr, wie vor dreissig Jahren, für die Aufstellung allge-meiner, für alle Zeiten und Länder geltenden Entwicklungs-gesetze; man ist nicht mehr geneigt, eine „unter verschiedenstennationalen, historischen, klimatischen und Bodenbedingungen“gleichförmige Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnissevorauszusetzen. Der erste Rausch der erfolgreichen Anwendung