1. EINFACHE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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Ueberschuss der Geburten, über die Sterbefälle bewirkte ist.Dagegen verläuit der Process schnell und stürmisch da, wo dieZunahme eine plötzliche, durch Einwanderung verursachte ist.Die Auswanderung verlangsamt ihrerseits den Entwicklungsgang.
Der Einfluss der beiden erwähnten Momente lässt sicham besten an der Reihenfolge nachweisen, in welcher Grund-stücke verschiedener Nutzungsart die Entwicklung durchmachen.Da die meisten sibirischen Gemeinschaften verhältnissmässigwenig Wiesen besitzen, zumal da die Wiesen so gut wie keinenAufwand von Arbeit erfordern, so beginnt die Regelung derNutzung in den meisten Fällen mit dem Wiesenlande. In denGegenden aber, wo, wie z. B. vielfach im Gouv. Tobolsk , dasAckerland spärlicher vorhanden ist als das Wiesenland, wirdumgekehrt zuerst die Nutzung des Ackerlandes der Regelungunterworfen. Auch werden Wiesen, welche einen besonderenAufwand von Arbeit, etwa zur Bewässerung, erfordern, spätergeregelt als das Ackerland, wenn es nicht seinerseits durchgrösseren Aufwand von Arbeit nutzbar gemacht worden ist.Das wiederholt sich, -wenn wir Grundstücke einzelner Nutzungs-arten für sich ins Auge fassen. Die werthvolleren und ohneAufwand von Arbeit benutzbaren Grundstücke (z. B. Sclrwemni-wiesen; besonders fruchtbare Aecker; Aecker , -welche nahe amDorf liegen, oder Steppenäcker, -welche verhältnissmässig leichtmbar gemacht werden können) werden überall früher von derRegelung seitens der Gemeinschaft ergriffen, als diejenigen,welche wirtschaftlich weniger werth sind (wie z. B. Waldwiesen)oder grösseren Aufwand von Arbeit erfordern (Wiesen, die be-wässert oder entwässert werden; Aecker , die im Walde gerodetworden sind). Sehr charakteristisch für die beiden Momentesind die Unterschiede in der Wiesenverfassung in verschiedenenGemeinschaften des Gouv. Tomsk : im Nord-Osten, wo grosserUeberfluss an Wiesen ist, besteht selbst bei den Schwemmwiesennoch vollkommen freie Nutzung; näher an der Stadt Tomsk ,welche eine grosse Nachfrage nach Heu entwickelt, wird nurdie Nutzung der Schwemmwiesen geregelt; endlich werden inden Gemeinschaften, welche hi besonders regen Handelsbezieh-