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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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138 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.

rechten auf Grundstücke, die ihre Lage auf der Flur von Zeitzu Zeit ändern, und von entsprechend bemessenen Antheils-rechten an den unvertheilten Nutzungen. Der Process der Zer-setzung kann hier an zwei Punkten anknüpfen: es können dieNeuverloosungen des in Sonderbesitz ausgetheilten Acker- undWiesenlandes immer seltener werden, bis sie schliesslich ganzauf hören; oder es kann sich andererseits der Zusammenhang derverschiedenen Rechte, welche den Antheil ausmachen, auflösen.

Was das Auf hören der Neuverloosungen anbelangt, so sinddie Hauptursachen allgemein bekannt: Anhänglichkeit des Bauernan das von ihm bebaute Grundstück; Störungen, welche dieUnsicherheit des Besitzes, namentlich bei einer intensiverenWirthschaftsweise verursacht. Ich will daher, im Anschlüsse anAl. Efimenko, nur noch die Rolle der beim Anwachsen derBevölkerung nothwendig werdenden Abweichungen von derstrengen GeAvanntheilung hervorheben. Sind nämlich die Loosein den Gewannen zu schmal geworden, wozu es mit der Zeitnothwendigerweise kommen muss, so wird dem Uebel durchdas theilweise Fallenlassen des Gewannverfahrens abgeholfen;man verzichtet darauf, jedem Genossen unbedingt in jedem Ge-wanne einen Streifen zuzuweisen. Dies hat nun zweierlei Folgen;einerseits wird hierdurch die Neuverloosung technisch viel schwie-riger; andererseits geht hierbei leicht das Bewusstsein verloren,dass jeder Genosse nur auf eine ideelle Quote und nicht aufdie ihm momentan gehörenden concreten Grundstücke recht-lichen Anspruch hat; denn man wird nicht mehr dadurch, dassder Besitz aller Genossen aus einer gleichen Zahl gleich guterund in festen Grössenverhältnissen zu einander stehender Par-zellen besteht, an die Ableitung des thatsächlichen Besitzstandesvon den ideellen Antheilsrechten erinnert, Avie vorher; das Quotcn-Princip tritt Ämter solchen Verhältnissen vor der factischen Ver-theihuig leicht zurück.

Fassen wir jetzt den Process der Unrwandlung einer ge-schlossenen Hufe in einen losen Complex von einzelnen Grund-stücken ins Auge. Dieser Process besteht in der allmählichenAendemng in der Uebertragung der Rechte. Auch beim stric-