140 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.
meinschaft — und nicht wie bei dem Ackerlande auf einengrossen Tlieil des Jahres vertheilt ist. Es ist also ein dringendesBedürfniss für die städtischen Besitzer vorhanden, die Hufe auf-zulösen, denn erst dann können sie das angestrebte Ziel der Bei-behaltung des Wiesenlandes allein erreichen. Andererseits hat derStädter nicht den Conservatismus des Bauern, er ist fähig, seinenInteressen mit Nachdruck gegen die Traditionen Geltung zuverschaffen. So kommt es schliesslich zu der oben geschildertenAenderung in der Art der Uebertragung der Eigen thumsrechte.
Die Wirkungsweise dieses Factors, dessen Einfluss sichübrigens wohl auch ausserhalb Nord-Busslands nachweisen liesse,kann in letzter Linie auf allgemeinere Momente zurückgeführtwerden. Die Geschlossenheit der Hufe setzt nämlich die Sta-bilität der Wirthschaftsweise voraus. Solange die wirthschaft-liche Constellation imveränderlich bleibt, ist es nicht erforder-lich. die Zusammensetzung der landwirthschaftlichen Betriebeaus Grundstücken verschiedener Nutzungsarten zu ändern. Tretendagegen Aenderungen der Conjunctur ein, welche etwa dieIntensivirung der Wirthschaft oder die Verschiebung des Gleich-gewichts zwischen dem Ackerbau und der Viehzucht erwünschtmachen, so muss der geschlossene Hof aufgelöst werden, aller-dings manchmal bloss, um in einer den neuen Verhältnissenangepassten Gestalt wieder zu erscheinen, meistens aber wohlum dauernd zu verschwinden und der Verfügungsfreiheit überdie einzelnen Grundstücke Platz zu machen.
Sehr lehrreich ist in dieser Beziehung die Geschichte dergeschlossenen Höfe in Deutschland (vgl. Wittich, Artikel Hofim Handwörterhuch). Für das System der Geschlossenheit bildenin Deutschland das XL—XIII. und dann das XV.—XVI. Jahr-hundert den kritischen Zeitpunkt. Hauptsächlich durch dasAufblühen der Städte, das zum Gegenstück die weitere Speciali-sirung auch der landwirthschaftlich thätigen Bevölkerung hat,zum Tlieil wohl auch durch die Abnahme der Frolmdienste 1 ),wird die bäuerliche Wirthschaft vor das Problem gestellt, die
') Vgl. Inama-Slemegg, 111, 1, S. 313—314.