2. ZUSAMMENGESETZTE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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heiten aas dem Charakter und der Wirkungsweise der dabeithätigen Klüfte zu erklären. Wenden wir uns zunächst demProcesse des Wachsthums der feldgemeinschaftlichen Verbändezu. Wie entstehen solche grosse, ein weit ausgedehntes Terri-torium umfassende und aus vielen Ansiedelungen bestehendeFel dgemeinschaften ?
Die einfachste Antwort deckt sich ungefähr mit der Lave-leye’schen Auffassung. Der bereits vor den ersten Anfängen derAneignung von Grund und Boden entstandene Stammverbandtritt als erster Träger der Eigenthumsrechte auf. Ein dem Beo-bachtungsfelde des modernen Menschen näher liegender Vorgangist der, wo ehre grössere Menschengrappe (mag sie in Stanrm-verbindung stehen oder nicht) mit bereits ausgebildeten Vor-stellungen über Grundeigenthum in ein neues Gebiet einwandertund dasselbe unter Zurückdrängung oder Unterwerfung der ein-heimischen Bevölkerung sich aneignet. Beispiele könnten etwader Geschichte Indiens, namentlich des Pendscliabs entnommenwerden; ähnlich verhält es sich auch bei der Masseneinwanderungder letzten Zeiten in Sibirien .
In diesen Fällen fängt die Entwicklung also, wie Laveleyees will, mit der umfassenden Markgemeinschaft an. In einer wesent-lich anderen Weise sind aber solche grosse feldgemeinschaftlicheVerbände bei der älteren sibirischen Kolonisation entstanden.
Wir haben bereits oben (Abschnitt II, Kapitel 1) gesehen,dass die Besiedelung Sibiriens durch einzelne Familien geschehenist, welche in den als Staatseigenthum geltenden, aber gänzlichunvermessenen und factisch Jedermann frei stehenden W äldernund Steppen, da wo es einem Jeden gerade gefiel, ihre Rodungenanlegten. Dabei strebte man keineswegs danach, sich zu isoliren.Im Gegentheil liess man sich am liebsten da nieder, wo bereitsAnsiedler waren, und die früher Angekommenen Avidersetztensich dem nicht. Auf diese Weise sind überall kleinere undgrössere Dorfansiedlungen entstanden. So lange noch grosserUeberfluss an Land Avar, hatte die Eigenthumsverfassung dieForm der freien Nutzung oder der Occupation, Avobei zAvischenden einzelnen Wirthen eines und desselben Dorfes keine enge