2. FELDGEMEINSCHAFT UND WIRTHSCHAFTSSYSTEM.
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neueste Auflage seiner Grundlegung der politischen Oekonomiedie Polemik gegen Hanssen’s entgegengesetzte Meinung. Manmuss auch zugehen, dass diese Auffassung in den Zeiten vonKnaus und Roscher insofern entschuldbar war, als die Beobacht-ungen, welche damals Vorlagen, che Feldgemeinschaft fast aus-nahmslos mit der Dreifelderwirthschaft verbunden zeigten; derrussische Mir, insoweit er damals bekannt war, schien auf derDreifelderwirthschaft zu beruhen; in Deutschland sah man dieDreifelderwirthschaft Hand in Hand mit den letzten Spuren derfeldgemeinschaftlichen Verfassung im Processe der Gemeinheits-theilungen und Separationen verschwinden. Hanssen’s scharfgefasstes Urtheil, dass „weder das Gesammteigentlium noch dasSondereigenthum an Aeckern und Wiesen in einem nothwendigenZusammen hange, sei es mit der Feldgraswirthschaft oder mitder Dreifelderwirthschaft oder irgend einem sonstigen Systeme“,stehe, 1 ) beruhte eigentlich eher auf der Hanssen eigenen Kraft,aus der Natur der Sache heraus Schlüsse zu ziehen, als aufeiner breiten Unterlage thatsächlicher Beobachtungen. Es warder späteren Zeit Vorbehalten, den positiven Beweis des Hanssen-schen Satzes zu führen; seither hat man in der Thal viele Feld-gemeinschaften kennen gelernt, die hei den verschiedenstenWirthschaftssystemen bestehen, und zwar sowohl hei intensiverenals bei extensiveren. Man hat auch vielfach Fälle des Ueber-ganges von einem Wirthschaftssjmteme zu eineni anderen unterBeibehaltung der feldgemeinschaftlichen Verfassung beobachtet.
Hat somit Hanssen darin Recht, dass die feldgemeinschaft-liche Verfassung nicht auf jenes eine Wirthschaftssystem be-schränkt sei, so wäre es doch voreilig, daraus zu schliessen,dass die Verfassung der Feldgemeinschaft vom Wirthschafts-systeme völlig unberührt bleibe. Im Gegentheil wird gar vielesin der Gestaltung der Verfassung durch das herrschende Wirth-schaftssystem bedingt; jedes Wirthschaftssystem stellt der Ge-meinschaft eigene Aufgaben, deren zweckmässige Lösung eineExistenzfrage ist, und gerade in der Anpassung an diese Be-
) Hanssen, B. I, S. 131.
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