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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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2. FELDGEMEINSCHAFT UND WIRTSCHAFTSSYSTEM .

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vor. Dagegen treffen wir ausgebildete Feldgemeinschaften da,wo geregelte Brandwirthschaft getrieben wird.

Die Aufgaben, welche der Wechsel zwischen Acker- undAValdnutzung bei der Brandwirthschaft erzeugt, sind denen analog,welche sich aus dem Wechsel der Acker- und der Weidenutzungbei der Feldgraswirthschaft ergehen. Die Gemeinschaft hat zubestimmen, in welchem Umfange der Ackerbau im Verhältnissezur Waldwirtschaft betrieben werden soll, imd anzugeben, welcherTheil der Gemarkung jeweilig gerodet werden darf. Interessen-gegensätze zwischen den Ackerbau treibenden Wirthschaftenund denjenigen, welche mehr Gewicht auf die AValdnutzunglegen, bedeuten hier nicht viel, wohl weil die AValdnutzung inder Hauptsache aus der Abholzung besteht, so dass Niemandan der übermässigen Verlängerung der Periode, wo die Grund-stücke AVald tragen, Interesse haben kann. Dagegen spielendie in der Technik des Betriebes wurzelnden Momente auch beider Brandwirthschaft eine grosse Rolle, nur ist in diesem Fallenicht die Erholungsbedürftigkeit des Ackerlandes maassgebend,sondern es ergeben sich für die Dauer der Waldnutzung schonaus rein forsttechnischen Motiven gewisse Grenzen; wird nämlichauf die Erzeugung eines AValdbestandes von bestimmtem Alterabgezielt, so muss sich die Dauer der AValdnutzung hiernachbemessen, auch wenn die Erholung des erschöpften Ackerlandesfrüher eintritt.

Ist nun die Gemarkung einmal in Ackerland und Wald-lauf! eingetheilt, so wird entweder Jedermann frei gestellt, aufden für den Ackerbau bestimmten Ländereien so viel Land, wieer will, zur Rodung zu occupiron, oder das Land wird von derGemeinschaft unter die Genossen vertheilt. Bei der A r omahmoder Neuverloosungen und der Umtheilungen hält man sich mitnoch grösserer Genauigkeit, als bei der Feldgraswirthschaft, anden Zeitpunkt des Ueberganges zur Ackernutzung; jene zurUnterstützung der schwächeren Wirthe hei der Urbarmachungdienenden Neuverloosungen, wie sie bei der Feldgraswirthschaftmitunter vorgenommen werden (vgl. oben S. 205), kommen hiernicht vor; denn dadurch würden den kräftigeren AAwrthen zu