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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.

längerer oder kürzere]' Zeit imabhängig in feldgraswirthschaft-licher Weise benutzt. Oft werden in der Uebergangszeit auchdie alten, früher fehlenvirthschaftlich benutzten Theile der Ge-markung in den feldgraswirthschaftlichen Turnus einbezogen;der Vorgang ist dann etwa folgender: tritt bei der üblichenDreifelderwirthschaft Bodenerschöpfung ein, so sucht man demUebel nicht durch die Einführung der Düngung, sondern durchdas Dreeschliegenlassen der erschöpften Aecker abzuhelfen; umjedoch den Kornbau dabei nicht zu verringern, rodet man neueFelder in der Allmend; da hat man zunächst einen feldgras-wirthschaftlichen Turnus, eventuell mit eingeschobener Brache;von dem feldgraswirthschaftlichen zu einem Feldertumus mitgleicher Zahl der Felder ist dann der Uebergang nicht mehr schwer.

Eine Variante wird dadurch gebildet, dass nicht die Feld-graswirthschaft, sondern das Einfeldersystem die vermittelndeRolle übernimmt; das auf der Allmend gebildete neue Feld wirdso lange einfeldrig bestellt, wie es geht; dann wird dieses Feldin den gemeinsamen Turnus mit den anderen einbezogen, wobeialso, Avenn ein dreifeldriges System vorher da Avar, die Vier-felderwirthscliaft entsteht.

§ 9. Wenden AA r ir uns jetzt der letzten der gestelltenFragen, dem Wechsel in der FruchtAvahl, zu. Soll dabei die Zahlder Felder nicht geändert werden, so kann das meist ohne be-sondere ScliAvierigkeit geschehen. Fälle, avo solche Aenderungcnauf der Grundlage des FlurzAvanges vorgenommen Avären, sindmir freilich nicht bekannt. Der FlurzAvang kann aber Avohleinen Spielraum für die Initiative der einzelnen Wirtlie freilassen. Wenn wir das am besten beobachtete Dreifeldersystemals Beispiel nehmen, so ist da zAvar jeder Wirth in der Regelverpflieiltet, in einem Felde Winter- und in dem anderenSommerfrüchte zu bauen und das dritte Feld unter Brache zulassen, es Avird aber meistens nicht vorgeschrieben, Avas fürWinter- und Avelche Sommerfrüchte er zu bauen hat. In manchenGemeinschaften Avird auch an der Vorschrift, im Winterfeldenur Winterfrucht und im Sommerfelde nur Sommerfrüchto zubauen, nicht festgehalten; es werden Abweichungen gestattet,