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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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ANHANG II.

zu behalten, zu welcher sie von der Gemeinschaft veranschlagtwird, oder selbst zu der, zu welcher die Parzelle bei der vor-hergehenden Versteigerung angenommen worden ist; dies letzteregeschieht zu dem ZAvecke, dass die vom Besitzer der Parzellevorgenonunenen Meliorationen nicht gegen ihn ins Gewicht fallen,und ist vornehmlich da üblich, wo die Düngung sich zu ver-breiten anfängt.

In seiner feinsten Ausbildung, in welcher es den antago-nistischen Interessen der beiden Parteien sowohl der Wirt he,welche ihre alten Parzellen zu behalten suchen, wie derjenigen,welche mit den ihrigen nicht zufrieden sind und dieselben Um-tauschen möchten am besten gerecht wird, nimmt dann dasVerfahren folgende Gestalt an. Wie oben im Anhänge I (S. 264)beschrieben, wird mit der Schätzung der zu theilenden Flächenach den Bodenqualitäten und mit der Feststellung der Be-rechtigungen aller Wirthe angefangen. Dann wird Jedem frei-gestellt, von seinem alten Besitze so Adel Land zu wählen, Avieer in der ersten Bodenqualität zu bekommen hat; mehr darfer von seinem alten Besitze nur dann behalten, Avenn Niemandden Best für die erste Qualität anzunehmen willig ist. Indiesem Falle darf der betreffende Wirtli noch so viel nehmen,auf Avie viel er in der zAveiten Qualität Recht hat. Will Niemandden Rest für die zAveite Qualität annehmen, so darf der be-treffende Wirtli seinen Anspruch auf den Boden dritter Qua-lität aus seinem alten Besitze befriedigen u. s. av. Bei diesemVerfahren Averden also den alten Besitzern ganz grosse Vor-rechte eingeräumt, es ist aber ausgeschlossen, dass sie ihrenganzen Besitz auch dann behalten, Avenn er aus überdurch-schnittlich gutem Boden besteht, oder dass sie, falls ihr Be-sitz gekürzt Averden soll, gerade das Beste von dem, Avas siehaben, für sich in Anspruch nehmen.

Wir sehen also, dass, obgleich die Umtheilungen im all-gemeinen nur zu geeignet sind, die Gemengelage zu erzeugen,und in der Regel eines Correctivs in der Form der Neuver-loosung nicht gut entbehren können, dieser Zusammenhang dochkein unlösbarer ist. Unter Umständen, wenn man sehr A'iel