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ANHANG IV.
Leider sind die Falle, wo von den Beobachtern directeVergleiche der Vertheilung des Besitzes unmittelbar nach derUmtheilung mit der immittelbar vor derselben angesfellt wordensind, sehr wenig zahlreich. Auf umfassendere Beobachtungenstützt sich der Vergleich der Gemeinschaften, wo seit langerZeit keine Umtheihmg stattgefunden hat, mit solchen, wo eineUmtheilung kurz vor der Beobachtung vorgenommen wurde.Zweifellos hat dieser Vergleich nicht denselben Werth, da dieUnterschiede, welche man trifft, in diesem Falle wohl auchauf andere Ursachen zurückgeführt werden können. Immerhin,wenn sich dieselben Unterschiede in einer grossen Anzahl vonFüllen zeigen, ist man berechtigt, sie auf die Rechnung desFactors zu setzen, der hei der Gruppenbildung maassgehend ist.Dies trifft nun in unserem Falle in vollem Maasse zu. Alle Ver-gleiche der Gemeinschaften, wo Umtheilungen nach den männ-lichen Seelen üblich sind, aber die letzte Umtheilung nichtgleich weit hinter dem Momente der Beobachtung liegt, zeigen,dass je später die letzte Umtheilung stattgefunden hat, destogleichmässiger die Vortheilung des Grundbesitzes unter die Wirth-schaften ist. Der Schluss, dass diese grössere Gleichmässigkeitgerade mit der Vornahme der Umtheilung Zusammenhänge wirdnoch dadurch erhärtet, dass, wie wir gesehen haben, directeBeobachtungen und apriorische Erwägungen diese Wirkungsweiseder Umtheilungen klarlegen. Als Beispiel führe ich folgendeBeobachtungen an, die sich auf den Kreis Woronesch beziehen:
% der Familien, welche auf einen Landanthoil
< l
1—2
2—3
3—4
4—5
> 5
Seelen beiderlei Geschlechtes haben
ln 263 Gemeinschaften, clieseit der X. Revision keineUmtheilung vorgenommen
28,5
28,5
20,6
10,3
11,2
In 61 Gemeinschaften, woUmtheilungen in der Zeitvorgenommen wurden. . .
4,1
56,1
28,6
7,0
2,6
1,6