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ANHANG IV.
Betrieben an kleine zu bestehen; es ist möglich, dass dabei um-gekehrt die grossen Betriebe, wenn sie in der Hand sehr grosserFamilien sind, Land gewinnen und die kleinen Betriebe Landverlieren, dass mit einem Worte die Umtlieilung auf die Be-triebsgrösse differenzirend wirkt. Andererseits hat allerdings dieAnnahme einer differenzirenden Wirkung der Umtlieilung auf dieGrösse der Betriebe schwerwiegende apriorische Argumente gegensich. Die Umtlieilung nach den männlichen Seelen reducirtnämlich die möglichen Unterschiede in der Betriebsgrösse aufdas Maass der Unterschiede in der Zahl der männlichen Mit-glieder der Familien. Nun können aber diese Unterschiede nie-mals so gross werden, wie die Unterschiede in der Grösse desGrundbesitzes unter Umständen sind: ein landwirtschaftlicherBetrieb kann leicht hundert oder tausend mal so gross sein,wie ein anderer; die Zahl der männlichen Mitglieder einerFamilie aber nicht. Somit kann die Umtlieilung nach den männ-lichen Seelen unter Umständen auch eine Nivellirung der Betriebenach ihrer Grösse bewirken. Man muss also die Entscheidungder Frage auf empirischen Wegen suchen.
Da haben wir nun Beobachtungen, welche direct zeigen,dass die Vornahme der Umtlieilung grössere Wirtschaften ent-stehen lässt, als die da früher waren:
Höchste Zahl der Landantheileim Besitze einer Wirtschaft
vor derUmtheilung
Kreis Koslow, Gern. Jaroslawka.
Kreis Borisoglebsk, Gern. Kostin-Otdelez . .
Kreis Buguruslan, Gern. Sarbaj.
„ „ ., Nikonowo.
.. » Ugljanez.
„ „ „ Morozowka.
„ „ „ Archangelskoje . . . .
„ „ „ Niscbnaja Kotuchowka
7
88
7
10
6
8746
nach derUmtheilung
15
12
14
10
14
9
14
14
7
12