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gegründeten Leistungen weit tiefer in das Gebiet der Familie ge-tragen werden können, als dies für allgemein gesetzliche Bestim-mungen möglich ist.
Die Nothwendigkeit, überall im Wege geregelterFreiwilligkeit ergänzend einzugreifen, um demjenigenUeberschuß von Noth abzuhelfen, welchen das Gesetz nichttrifft, oder nur ungenügend befriedigt, liegt auf der Hand.Um nur einige Beispiele anzuführen, so mag das Krankengeld, imNormalbetrage des halben Tagelohnes, bei ledigen Arbeitern oderkleinen Familien, die sich etwas erspart hatten, genügen. Allein inebenso vielen Fällen, bei Arbeitern mit geringerer Einnahme, beieiner größeren Kinderzahl u. s. w. genügt es nicht. Es kann serner,— und wie oft ist dies der Fall — die Noth in der Familie nichtvon Krankheiten des zum Empfang von Krankengeld berechtigtenMannes, fondern der Frau und der Kinder herrühren. In allendiesen und so vielen anderen Fällen muß die Freiwillig-keit, deren Organisation eine freie Bewegung zuläßt, unddie Wohlthätigkeit nicht an mechanische Formeln bindet,helfend und ergänzend eintreten. Diese Nothwendigkeit trittinsbesondere auch hervor in der Frage der sogenannten Karenz-zeit, d. h. derjenigen Zeit, in welcher der Kranke noch gar keine, derVerunglückte nur eiue uugcuügcude Entschädigung erhält. Beide, derKranke uud der Verunglückte, erhalten die ersten 3 Tage überhauptkein Krankengeld, und der Verunglückte bezieht die normale Unfall-entschädigung von deS Lohnes erst von der fünften Woche ab,bis dahin nur die Hälfte des Lohnes. Letzteres ist unbedingt eineso unzulängliche Bestimmung, daß sie der baldigen gesetzlichen Ab-hilfe bedarf, während die allgemeine dreitägige Karenzzeit schwerlichso bald aus dem Gesetz verschwinden wird. Es sprechen hierfür zurZeit noch gewichtige Gründe, indem man durch dcu allgemeinengesetzlichen Wegfall diefer Bestimmung der Simulation (falschenVorspiegelung) und ungerechtfertigten Beanspruchung von Kranken-geldern die Wege allzusehr ebnen würde. Allein was daS Gesetzaus äußeren Gründen prinzipiell ausschließt, kaun ohne Bedenkendurch freiwillige, für jede einzelne Unternehmung orgauisirte Hilfs-kassen ergänzt werden, denen, durch die Theilnahme von Arbeitern