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Eine derartige Beschränkung würde alle Betriebe, die unausgesetztTages- und Nachtarbeit erfordern, den Ausnahmebewilligungenvon Behörden überliefern, die wir gerade grundsätzlich und überallausschließen möchten.
Ebensowenig ist es eine humanitäre Nothwendigkeit, noch eineMöglichkeit, die Zahl und Läuge der Pausen zwischen der Arbeits-zeit gesetzlich zn regeln; die Natur und Eigenart der verschiedenenBetriebe läßt dies durchaus nicht zu, und ein bloßer Versuch dermechauischen Regelung müßte sofort die Nothwendigkeit fo zahlreicherAbweichungen und Ausnahmen ergeben, daß diese die Regel über-wuchern würden. Was sich überall vou selbst regelt, bedarf nicht erstder gesetzlichen Regelung.
Endlich möchten wir, als Voraussetzung der Versöhnung desArbeitgebers mit dem Prinzip des Normalarbeitstages, noch hervor-heben, daß die polizeilichen Kontrolen auf eiu unabweisbaresMinimum einzuschränken sind. Es genügt unseres Erachtens voll-kommen, wenn der Unternehmer nur verpflichtet wird, über die täg-lichen Arbeitszeiten innerhalb halbjähriger Betriebsperioden fort-laufende Verzeichnisse zu führen, die in dein Arbeitsraum auszu-hängen sind, ebenso ein Verzeichnis; derjenigen einzelnen Arbeiter,welche den beschränkenden Bestimmungen über die Arbeitszeit über-haupt nicht unterliegen.
Wir glauben nicht, daß gegen gesetzliche Bestimmungen aufsolcher Grundlage und in solcher Einschränkung die Arbeitgeberirgend erhebliche Einwendungen machen können. Auf der anderenSeite aber werden sie immer mehr die Vortheile anerkennen müssen,welche eine derartige Maßregel für gleichmäßige Regelungder inneren Konkurrenz im Gefolge haben muß, ja wiesie geradezu nothwendig erscheint, um den humanen Ar-beitgeber nicht gegen den inhumanen in ein nachtheiligesKonkurrenzverhältniß zu bringen. Von letzterem StandpunktauS erscheint die ganze Maßregel erst in ihrer vollen ethischen Be-deutung.
Der Reichstag hat bekanntlich in der Sessionsperiode 1888/89eine Kommission zur Berathung der Frage des Maximalarbcitstagesniedergesetzt, die aber durch den Schluß des Reichstages an der Voll-