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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
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rheinischen VereineArbeiterwohl" undGemeinwohl") die Insti-tution der Arbeiter-AuSschnsse oder Aeltesten-Kollegien, als eine derwesentlichsten Zielpunkte der Reform deS Arbeitsverhältnisses, theilsschon durchgeführt, theils deren planmäßige Durchführung eingeleitet,so daß man heute nicht mehr von vereinzelten philanthropischen Experi-menten, oder etwa nur unter besonderen Verhältnissen anzu-empfehlenden Einrichtungen sprechen kann. Und erstrecken sich auchdie ans diesem Gebiet gewonnenen Erfahrungen noch nicht über einesehr große Zahl von Jahren (die ältesten Arbeiter-Kollegien sinderst in den siebziger Jahren entstanden), so ist doch überallund ohne Ausnahme der vortreffliche Einfluß der neuenInstitution auf die Verbesserung des Verhältnisseszwischen Arbeitgebern und Arbeitern, nirgends und inkeiner Weise aber die befürchtete Lockerung der Disziplinhervorgetreten. Noch in keinem Fall ist diese Institution wiederaufgegeben worden; sie hat sich, im Gegentheil, täglich fester einge-bürgert und rasch die Anerkennung auch der ihr aufaugs mißtrauischoder gleichgültig gegenüberstehenden Arbeiter gefunden.

Das Wesen und die Organisation der ArbeiterauSschüsse zuschildern und damit auf Zerstreuung der gegeu sie erhobenen, vielfachauf Mißverständnissen beruhenden Bedenken hinzuwirken, soll nununsere Aufgabe seiu.

Zu ersterer Beziehung bietet eS vielleicht den besten Anhalt,wenn wir die Besprechung der den Arbeiterausschüsseu zu stelleudenAufgaben und einzuräumenden Rechte an bereits thatsächlich durch-geführte Einrichtungen anknüpfen. Wir lassen hier als Beispiel diebezüglichen Bestimmungen eines auf den Normalsatzungen des Vereinsder Auhaltischen Arbeitgeber aufgebauten Aeltesteu-Kollegiums folgen,welches in einer Fabrik in Dessan eingeführt ist, und aus 7 vonden Arbeitern alljährlich frei gewählten Mitgliedern besteht.

§ 2. Das Aeltesten-Kollegium hat im Allgemeinen die Auf-gabe, alle Interessen der Arbeiter im Sinne der Satzungen desVereins der Anhaltischen Arbeitgeber und im Wege friedlichen Zn-sammenwirkens zu fördern und hierin allen Arbeitern mit gutemBeispiele voranzugehen.

Insbesondere liegen ihm hiernach folgende Pflichten ob: