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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
Seite
66
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einer Sitzung verpflichtet, sobald der Geschäftsvorstand, unter Angabeder zur Berathung zu stellenden Gegenstände, dies verlangt. DasLokal für die Sitzung bestimmt der Letztere. Er kann den Sitzungenpersönlich oder durch einen von ihn: bezeichneten Stellvertreter bei-wohnen. Der Termin der Sitzungen und die Tagesordnung sindihm vom Vorsitzenden des Aeltestcn-Kollegiums mindestens 2 Tagevorher mitzutheilen; er behält sich daS Recht vor, sowohl die Tages-ordnung zu vermehren, als auch ihm ungeeignet erscheinende Gegen-stände davon abzusehen. Die Beschlüsse erfolgen durch Stimmen-mehrheit; bei Gleichheit der Stimmen entscheidet der Vorsitzende.Alle Beschlüsse und Protokolle sind in ein Protokollbuch einzutragen,welches nach jeder Feststellung eineS Protokolles und vor Ausführungder Beschlüsse dem Geschäftsvorstand vorzulegen ist. Derselbe kannseinen Einspruch gegen die Ausführung von Beschlüssen geltendmachen, oder deren nochmalige Berathung verlangen, wenn er solchefür schädlich oder statuteuwidrig hält."

Man ersieht hieraus, daß bei der Konstitnirung dieses Aeltesten-Kollegiums die Vorsicht obgewaltet hat, demselben zunächst nurPflichten aufzuerlegen, ihm gleichsam nur die Gelegenheit zu geben, sicheinen moralischen Einfluß zu erobern, dabei das Selbstvestimmungs-recht des Fabrikherrn in keiner Weise zu beschränken. Ob man späterweiter geheu und den Arbeitern bestimmte Rechte z. B. bei Straffest-setzuugen, Entlassungen u. s. w. einräumen kanu, wie z. B. Brandtsin M.-Gladbach und Roßler in Wächtersbach bereits thun, und wieauch das Vereiusstatut des linksrheinischen Vereins für Gemeinwohlallgemein vorschlägt, ist eine Frage der Weiterentwicklung dieserInstitution, die man in diesem Ansangsstadium vielleicht noch beiSeite läßt, und über die jeder einzelne Arbeitgeber, nach Maßgabeder Erfahrungen, die er mit seinem Aeltesten-Kollcgium macht, selbstentscheiden mag. Das Gleiche gilt auch bezüglich der Zusammen-setzung und jährlichen Ergänzung des Kollegiums. Daserwähnte Dessauer Kollegium besteht lediglich aus Arbeitern, die denVorsitzenden aus ihrer Mitte wählen; wo man seiner Arbeiterschaftganz sicher ist, dürfte sich diese Einrichtung, bei der sich der Arbeiteram wohlsten fühlt, in erster Linie empfehlen. In anderen Unter-nehmungen werden die Mitglieder ebenfalls sämmtlich von den