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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
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Arbeitern gewählt, der Arbeitgeber übernimmt oder bestimmt jedochden Vorsitz. Noch häufiger (so z. B. im Bezirk des Mittweidaer Arbeitgebervereins) wird das Kollegium, ähnlich den Krankenkassen-vorständen, zu Vz von dem Arbeitgeber, zu 2/g von den Arbeiterngewählt. Man kann hierüber keine feste Regel aufstellen; hier mußdas subjektive Ermessen des Arbeitgebers und die Besprechung mitder Arbeiterschaft entscheiden. Im Zweifelsfalle verfahre man liebermit übergroßer Vorsicht; es ist weit leichter, auf Grund gewonnenerErfahrungen Rechte zu erweitern, als einmal eingeräumte Rechtezurückzunehmen. Unter allen Umständen trage man aber Fürsorge,daß die in die Arbciteransschüsse zu entsendenden Arbeiter auch ausder freien, unbeeinflußten Wahl ihrer Arbeitsgenosfen, her-vorgehen; andernfalls ist es um ihr Ansehen und ihren Einflußgeschehen.

Wenn auf solcher Grundlage nnd in solchen Fragen die Be-rührungspunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitern verstärkt werden,so wüßten wir in der That nicht, wie die Disziplin und das un-bedingt aufrecht zu erhaltende Selbstbestimmungsrecht der Ersterenirgendwie darunter leiden könnten. Ueberall beweist die Erfahrunggerade das Gegentheil. Voraussetzung ist allerdings, daß der Arbeit-geber oder sein Stellvertreter sich mit Liebe in diese Aufgabe einlebenund die nöthige Geduld besitzen, um die anfangs mißtrauischenArbeiter zur Erkenntniß zu bringen, daß es sich bei der Bildungder Aeltesten-Kollegien nicht um eine formelle Spiegel-fechterei handelt, sondern der ernste Wille besteht, berech-tigten Wünschen der Arbeiter gerecht zu werden und einmenschlich näheres Verhältniß zu begründen. Auch diesozialdemokratisch verhetzten Arbeiter werden sich auf die Dauer demwohlthuenden Einfluß folcher Bestrebungen nicht entziehen können,wie die Erfahrung bereits vielfach in den Vorständen der Kranken-kassen gelehrt hat.

Wir haben im Vorstehenden das Wesen und die Aufgabe derAeltesten-Kollegien erörtert uud halten daran fest, daß nicht bloßdiese Gesichtspunkte und Ziele in dem Verhältniß jedes einzelnenArbeitgebers zu seinen Arbeitern maßgebend sein sollten, sondern daßauch die hier geschilderte Organisation des Aeltesten-Kollegiums, in

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