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in keinem Statut der bereits so zahlreich gebildeten Aeltesten-Kollegien,deren Tagesordnung überdies der Zustimmung des Arbeitgebers be-darf, ist die Lohnfrage überhaupt unter die zu behandelnden Gegen-stände aufgenommen worden, und der Arbeitgeber wird sich sicherlichder Selbstbestimmung über diesen, einen der wesentlichsten Grundlagendes Arbeitsvertrags und der materiellen Existenz seiner Unternehmungbildenden Punkt, nicht cntänßern. Dabei würde allerdings nichtausgeschlossen seiu, daß auch iu außergewöhnlichen Zeiten die Ange-uiessenheit der Löhne zum Gegenstand der Besprechungen gemachtwerden könnte, sei es, wenn die allgemeine Ansicht der Arbeiter dahingeht, daß ein außerordentlich günstiger Geschäftsgang deren Erhöhungzulässig mache, sei es, daß auch, umgekehrt, der Arbeitgeberbei andauernd schlechtem GeschäftSgaug zu zeitweisen Be-schränkungen des Betriebs oder Herabsehungen der Löhnegezwungen würde. Deun auch solche Zeiten kehren wieder, wiesie noch vor wenigen Jahren da waren, und der Organismus derArbeitervertretnngcn kauu also sowohl deni Arbeiter durch Darlegungseiner Wünsche und Bedürfnisse, als auch dem Arbeitgeber Diensteleisten, um durch offene Besprechung aller Verhältnisse, durch Dar-legung der steigenden staatlichen Belastuugeu, durch Belehruug überdie Gesetze der Preisbildung, über die der Ueberwälzung vou Lohn-erhöhungen auf die Waareupreise gezogenen Schranken nnd über dieinternationale Konkurrenz, durch Berichtigung irriger Ansichten überdie Höhe der Unternehmergewinne n, s. w., die Arbeiter zur gerechtenAbwäguug der beiderseitigen Ansprüche und Interessen zu stimmenund dadurch einseitige, oder gewaltthätige Lösungen, wie Kontrakt-bruch oder Streik, thuulichst zu verhüten. Es widerspricht aller Er-fahrung, daß der Arbeiter sich solchen ruhigen, sachgemäßen, durchuuwiderlegliche Angaben und Zahlen unterstützten Erörterungen gegen-über störrisch oder uuzugäuglich zeigen werde, insbesondere wenn essich um spezielle Verhältnisse deS Unternehmens handelt, in dem erbeschäftigt ist, dessen Umrisse er kennt und für welches seine Anhäng-lichkeit, wenn uicht fchou vorhanden, doch bei richtiger Behandlungleicht zu wecken ist. Aber auch der Arbeitgeber wird, je mehr erFühlung mit der Arbeiterschaft nimmt, um so geneigter sein, dieLohn- und Arbeitsverhältnisse so günstig, wie es daS Unternehmen