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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
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Reformen einzugehen. In erster Linie handelt eS sich nni weiteregesetzgeberische Beschränkungen der Kinder-, Franen-, Sonntags-und Nachtarbeit, in welcher Beziehung die NeichStagSkommissionenschon weit vorgearbeitet und insbesondere die Grenzen erörtert haben,wie weit den Humanitären Rücksichten Folge gegeben werden kann,ohne unabweisbare Interessen sowohl der Arbeitgeber als der Arbeiterzn verletzen.") Wesentliche Anhaltpunkte für diese Reformen wirdauch die bereits erwähnte, unterm 23. Mai auf unmittelbaren BefehlSr. Majestät angeordnete Untersuchung über die Beschwerden derArbeiter iu den Streikbezirken liefern. Die Untersuchung wirdsicherlich ergeben, daß viele der von den Hetzblättern in die Oeffeut-lichkeit gebrachten Beschwerden haltlos oder übertrieben waren; siewird aber ebenso bestimmt auch Verhältnisse offen legen, die dringendder Reform bedürfen, und zwar einer Reform, die nicht bloß durchdie freie Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter erschöpftwerden kann, wie z.B. die Bildung von Arbeitcrausschüssen, sondernanch gesetzgeberischen Eingreifens bedarf. Sodann wird gerade dieserKohlenstreik Anlaß geben, der Frage von der gesetzlichen Be-schränkung der Arbeitszeit (vergleiche die Abhandlung über denMaxiinal-ArbeitStag) doch etwas näher zu treten, als bisher beliebtwurde. Wenn schon vor mehr als hundert Jahren landesherrlicheVerordnungen in Theilen deS jetzigen Streikbezirks die achtstündigeScbicht beim Kohlenbergbau einführten, weun B. die bergrechtlicheVerordnung vom 14. Juni 1884 unter bestimmten Verhältnissen dieSchichtdaner sogar auf 6 Stuudeu beschränkt, also der Verwaltungdie Befngniß hierzu zuerkennt, so dürfte unsere in der Humanität soviel weiter fortgeschrittene Zeit sicherlich Veranlassung haben, allenMißbränchen in der Ausnutzung deS Arbeiters allgemein-gesetzlicheSchranken zu setzen. Eine sofortige Revision der bestehendenBergpolizeiverordnungen, die im Verwaltungswege vorgenommenwerden kaun, wird ebenfalls schon manchen Uebelstand auf diesemGebiet beseitigen können. Auch auf die werkthätige TheilnahmeDeutschlands an der von der Schweiz vorgeschlagenen inter-

*) Zu der Anlage finden sich die vom Reichstag behandelten Gesetz-entwürfe über oie Reform der Arbeiterschiitzgesetzgebung abgedruckt.