für Preußen vollendet und in den Ministerien, sowie in beson-deren Konferenzen, welche in den Monaten Oktober bis Dezem-ber 1856 stattfanden, einer eingehenden Berathung unterworfen.Hierbei waren sowohl eine Anzahl von Kaufleuten aus denverschiedenen Provinzen und sonstige Fachmänner des Handels-und Scercchts, als auch Nichter und Rcchts-Anwalte aus ver-schiedenen Landestheilen der Monarchie thätig. Mit Rücksichtauf die Ergebnisse der Berathung ist sodann der PreußischeEntwurf nochmals bearbeitet und festgestellt worden.
Die Handelsrechts-Konferenz in Nürnberg wurde am 15.Fanuar 1857 eröffnet. Bei ihr waren durch Bevollmächtigtevertreten die Staats - Regierungen von Oesterreich, Preußen ,Bayern, Sachsen, Hannover , Württemberg, Baden, Knrhessen,Großhcrzogthum Hessen, der Sächsischen Hcrzogthümcr, vonNassau, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Anhalt-Dessau ,Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg . Außer den Bevoll-mächtigten der einzelnen Staaten war eine erhebliche Zahl aus-gezeichneter Männer des Kaufmannsstandes von den verschiedene»Regierungen, insbesondere auch von der Preußischen Regierung,als Sachverständige zn der Konferenz gesendet/ durch die regeTheilnahme derselben wurde die Versammlung in lebendiger An-schauung des kaufmännischen Rechtsbcwußtseins und der demHandelslebcn zusagenden Rechtsnormen erhalte». Die Konfe-renz beschloß, den Preußischen Entwurf zur Grundlage der Be-rathungen zu nehmen, dabei auch dem von der OesterreichischenRegierung vorgelegten Entwurf volle Beachtung zuzuwenden/sie wählte den Preußischen Bevollmächtigten zum Referenten,während sie dem Bevollmächtigten von Oesterreich , soweit nichtder als Ehren-Präsident gewählte Staats-Minister von Bayern den Vorsitz führte, die Präfidial-Funktionen anvertraute.
Nach 98 Sitzungen wurde am 2. Juli 1857 die Bera-thung der ersten drei Bücher des Preußischen Entwurfs (welcheim Wesentlichen den vier ersten Büchern des in Nürnberg zu-letzt festgestellten Entwurfes entsprechen) in erster Lesung been-digt, und eine zweimonatliche Vertagung der Konferenz be-schlossen, damit eine von dem Fassungs-Ausschuß gefertigte Re-daktion der bisherigen Beschlüsse den Regierungen vorgelegt unddas Material zur zweiten Lesung gesammelt werden konnte.
Zu dieser zweiten Lesung trat die Konferenz am 15. Sep-tember 1857 wieder zusammen / sie schloß dieselbe in ihrer 176stenSitzung am 3. März 1858. Die Resultate wurden sowohl denRegierungen vorgelegt, als auch nebst den Protokollen über dieBerathung durch den Druck veröffentlicht. Es wurde vorbehal-ten, nach Berathung des Secrechts noch eine kurze dritte Lesungder vier ersten Bücher vorzunehmen.
Als Ort für die Verhandlungen über das Seerecht wurdeHamburg gewählt und die Bevollmächtigten der Regierungenvon Oesterreich, Preußen, Bayern, Hannover , der sächsischen