langwierigen Verhandlungen nach zweimaliger Lesung durchMajoritäts - Beschlüsse der Bevollmächtigten unter Mitwirkungder sachverständigen Kaufleute endlich gewonnene Resultat erschiendurch die gegen die 394 Artikel erhobenen 590 Einwendungenwesentlich gefährdet.
Von der Absicht geleitet, den Wünschen der sämmtlichenRegierungen und den Bedürfnissen und berechtigten Erwartun-gen des Handclsstandcs entgegenzukommen, führten die Regie-rungen von Oesterreich, Preußen und Bayern , auf die Anre-gung der Preußischen Regierung, die Sache auf den von ande-ren Seiten verlassenen Standpunkt zurück. Es wurde von denerwähnten drei Regierungen durch übereinstimmende Noten vom12., 18. und 23. Oktober 1869 den sämmtlichen Bundes-Re-gierungen vorgeschlagen, an dem vorliegenden Entwurf zweiterLesung möglichst festzuhalten, in eingreifende Veränderungen derPrinzipien uud des organischen Zusammenhanges nicht einzu-gchen, Ansichten und Vorschläge, welche bereits in der Konfe-renz durchberathen worden, nicht zu nochmaligen Debatten undAbstimmungen wieder aufzunehmen, und Bemängelungen vonFassungen ohne praktische Bedeutung oder sonstige unerheblicheDinge stricht zum Gegenstand von Verhandlungen des Plenumsder Konferenz zu machen. Zu diesem Zweck fügten die genann-ten drei Regierungen ihren Noten ein Verzeichniß derjenigenErinnerungen bei, welchen gegenüber an dem in zweiter Lesungbeschlossenen Entwurf festzuhalten, und welche daher von derdritten Lesung auszuscheiden wären, ferner ein Verzeichniß der-jenigen Erinnerungen, welche durch einen Redaktions-Ausschußzu erledigen wären.
Bei der dritten Lesung der vier ersten Bücher, welche hier-auf am 19. November 1869 in Nürnberg eröffnet wurde, stellteder Preußische Bevollmächtigte den Antrag, es möge der Ab-schluß des Werkes in dem Sinne der erwähnten Noten erfolgen.Nach Einsprache von anderen Seiten wurde von dem Präsi-denten durch Umfrage konstatirt, daß die Majorität der in derVersammlung vertretenen Regierungen dem vorgeschlagenenVerfahren beigctreten war, und daß außerdem noch eine weitereZahl von augenblicklich in der Versammlung nicht vertretenenRegierungen zugestimmt hatte. Die dritte Lesung fand nun-mehr in dem durch die Majorität angenommenen Verfahrenstatt und auch die Dissentirenden nahmen, unter ÄZahrung allerZuständigkeiten ihrer Regierungen, an den Berathungen und Ab-stimmungen regen Antheil.
Vor dem Abschluß dieser Arbeiten wurde zugleich wegeneiner Verständigung über das fünfte und sechste Buch desPreußischen Entwurfs, den kaufmännischen Konkurs und dieHandels-Gerichtsbarkeit betreffend, welche bisher nicht Gegenstandeiner förmlichen Berathung gewesen waren, ausführlich verhandelt.Schon im Verlauf der früheren Lesungen hatte es sich als un-