Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
356
Einzelbild herunterladen
 

.856

Gesetz-Entwürfe/ weil sie für ganz Deutschland bestimmt sind,nur im Ganzen und Großen geprüft und weil die völlige Ab-lehnung nicht rathsam erscheint/ nun ohne Abänderung im Ein-zelnen angenommen werden müßten.

Es giebt der vorliegende Fall dringende Veranlassung/wiederum das lebhafteste Bedauern auszusprechcn/ daß es nochimmer nicht gelungen ist/ für die vielfachen gemeinsamen Ange-legenheiten der Staaten des Deutschen Bundes eine politischeOrganisation zu schassen/ bei der neben einer starken einheit-lichen Bundes-Ncgierung für Fragen der Gesetzgebung eine ge-meinsame Volks- und Staatcnvertretung entscheidend mitzuwir-ken hat/ um Gesetz-Entwürfe/ wie namentlich den vorliegenden/auch im Einzelnen prüfen und ohne Gefahr/ das Ganzedadurch zu vereiteln/ abändern zu dürfen. Fm Schooßeder Kommission wurde das Verlangen nach einer gemeinsamenVolksvertretung bei dieser Gelegenheit vielfach und lebhaft anden Tag gelegt und es beruht auf einem einstimmigen Beschlussederselben/ daß diesem Verlangen in dem Berichte an das HausAusdruck gegeben wird. Nicht minder aber ist man darübereinverstanden/ daß in dem vorliegenden Falle es Pflicht desHauses sei/ das Zustandekommen eines einheitlichen Deutschen Handels-Gesetzbuches unter den vorliegenden Umständen auchauf dem unvollkommenen Wege der Berathung in den einzelnenStaaten möglichst zu fördern/ eben in der Ueberzeugung/ daßdieses einheitliche Recht ein neues und starkes Band für das Ge-fühl nationaler Zusammengehörigkeit bilden und mit dazu bei-tragen werde/ die trostlose und unerträgliche Zersplitterung derDeutschen Staaten endlich zum Heile Deutschlands durch einestarke bundesstaatlichc Organisation zu beseitigen.

Wenn schon hiernach der Entwurf des Deutschen Handcls-Gesetzbuches allen Anspruch darauf hat/ lediglich daraufhin ge-prüft zu werden/ ob er zur unveränderten Annahme empfohlenwerden könne/ so fehlt es auch nicht an anderen triftigen Grün-den/ diesen Weg zu betreten. Nicht blos mit Rücksicht auf dieZeit/ zu welcher die gegenwärtige Session des Hauses vorge-schritten ist/ sondern auch und mehr noch mit Rücksicht auf diewiderstrebenden Interessen der einzelnen Staaten/ welche beieinem Unternehmen/ wie das vorliegende/ sich natürlicherweisegeltend machen/ hat eine Prüfung der einzelnen Bestimmungenund eine Abänderung derselben eine ganz andere Bedeutung/ alsdies bei gewöhnlichen Gesetz-Entwürfen der Fall ist. Der Ent-wurf ist/ wie die Motive zum Entwurf des Einführungsgesetzesergebe»/ und die Entwürfe der verschiedenen Lesungen/ so wiedie Protokolle über die Konferenz-Berathungen/ welche demPublikum durch den Druck zugänglich gemacht worden sind/noch klarer herausstellen/ aus harten Kämpfen hervorgegangen/bei welchen sich nicht blos verschiedene wissenschaftliche Auffas-sungen/ sondern auch sehr entgegengesetzte wirkliche oder ver-