Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
362
Einzelbild herunterladen
 

362

berechnen (Art. 296). In dem Kontokurrentverkchr mit einemKaufmann kann er nach jedem Abschlüsse Zinsen auch von denim Saldo enthaltenen Zinsen fordern, und es ist der freienVereinbarung überlassen, festzusetzen, daß der Abschluß auch inkürzeren Terminen als denen eines Jahres erfolgen solle(Art. 292). Er ist berechtiget, bei Darlehen, die er aufnimmt,und bei seinen Handelsschulden sich zu höheren Zinsen als zuSechs vom Hundert vollgültig zu verpflichten (Art. 292). Erkann Anweisungen und Vcrpslichtungsschcinc an Ordre aus-stellen und durch Indosscment übertragbar machen, auch bedarfes zur Gültigkeit des Schuldscheines und des Indosscments nichtder Angabe des Vcrpflichtungsgrundes oder des Empfangs-bekcnntnisscs der Valuta (Art. 391). Der kaufmännische Ver-kehr ist dadurch gesichert, daß derjenige, welcher von einemKaufmann Waaren oder andere bewegliche Sachen in gutemGlauben erwirbt, Eigenthümer dieser Sachen wird, auch wennder Vcräußercr selbst nicht Eigenthümer ist, sofern nur dieSachen nicht gestohlen oder verloren waren (Art. 396). End-lich ist der Kaufmann in seinem Verkehr mit einem andernKaufmannc bei der Faustpfandbestellung von den Förmlichkeitendes bürgerlichen Rechtes befreit/ die einfache Vereinbarungnebst der Uebcrgabe der Sachen oder Inhaberpapiere (bei in-dossablcn Papieren die Indossirung) genügt zur vollgültigenVerpfändung (Art. 399)/ auch sind bei Realisirung des Pfan-des nur sehr einfache Förmlichkeiten zu beobachten (Art. 319und 311).

Außer diesen hauptsächlich im vierten Buche enthaltenenVorschriften über die Bedeutung und die Konsequenzen derEigenschaften eines Kaufmannes, welche auf alle Kaufleute ohneUnterschied, mag ihr Handelsbetrieb groß oder klein, Haupt -oder Nebenbeschäftigung sein, anwendbar ist, geben der dritte,vierte und fünfte Titel des ersten Buches eine Reihe von Be-stimmungen , über die Firma des Kaufmanns und ihre Ver-öffentlichung, über die Verpflichtung, ordnungsmäßige Bücherzu führen, lind über die Beweiskraft dieser Bücher, endlich überdas zur Sicherung des Verkehrs fest regulirte Verhältniß derProkura-Ertheilung. Da indeß diese letzteren drei Arten vonBestimmungen für einzelne Handclsgewcrbe nicht zweckmäßigerscheinen, so erklärt der Artikel 19 des ersten Titels dicser^Bc-stimmungen auf Höker, Trödler, Hausircr und dergleichen Han-delsleute von geringem Gewerbebetriebe, ferner auf Wirthe, ge-wöhnliche Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer und Personen, derenGewerbe nicht über den Umfang des Handwerkerbctriebes hin-ausgeht, für unanwcndbar.

Der Entwurf überläßt es der Landes - Gesetzgebung, dieseAusnahmen genau zu bestimmen, zu beschränken, oder auf an-dere Klassen von Kaufleuten auszudehnen.

In der Kommission wurde gegen diesen ersten Titel keiner-