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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
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Von Verletzung eines Privileg» könne um so weniger dieRede sein, als nach §. 49 des Gesetzes vom 3. November 1838die Staats-Regiernng sich die Abänderung der darin enthaltenenBestimmungen ausdrücklich vorbehalten habe.

Von Seiten der Rcgierungs-Kommissaricn, welche durch-gehends diesen Ausführungen bcitraten, wurde außerdem nochhervorgehoben:

Die Stellung der Eisenbahnen als nothwendiges Verkehrs-mittel für das Publikum dürfe eben so wenig als das Interesseder Eisenbahnen außer Acht gelassen werden, und sei den ver-schiedenen, zum Theil divergirenden Ansprüchen bei Bearbeitungdes Entwurfs nach Möglichkeit Rechnung getragen. Bereitsauf dem Tricster Eisenbahn-Kongreß seien die jetzt hervorgeho-benen Bedenken zur Sprache gekommen und durch eine dortbeschlossene Kommission, welche demnächst in Leipzig zusammen-getreten sei, auf das Reichlichste erwogen worden. Wenn vonSeiten der Eisenbahn-Verwaltungen eine autonome Stellungbeansprucht worden sei, so habe dieselbe von anderer Seite dielebhaftesten Widersprüche hervorgerufen. Eben so wie die Eisen-bahnen habe der Handelsstand in den verschiedenen Ländernsich geregt und hätten bei den Ministerien der einzelnen Staa-ten in Folge dessen die eingehendsten Erörterungen stattgefunden.Gestützt auf diese Vorarbeiten habe die Kommission in Nürn-berg ihre Arbeiten fortgesetzt und dabei alle die Bedenken,welche jetzt wieder auftauchten und schon damals in zahlreichengedruckten Eingaben aufgestellt seien, reiflich erwogen. Um die-selbe Zeit habe ein Eisenbahn-Kongreß in Hamburg stattgefunden,auf welchem von den Vertretern der Eisenbahnen ein Entwurfüber den Fracht-Verkehr ausgearbeitet sei, welcher im Prinzipin vielen Punkten mit dem vorliegenden Abschnitte des Handels-Gesctzbuches übereinstimme, zum Theil sogar noch härtere Be-stimmungen für die Eisenbahnen enthalte. Hiernach widerlegesich der Vorwurf, daß der Nürnberger Kommission nicht aus-reichende Fachkenntniß beigewohnt habe, und könne die Annahmedes betreffenden Abschnitts nur befürwortet werden.

Im Gegensatz zu vorstehenden Bemerkungen wurde in-deflen von einem Mitgliede der vereinigten Kommissionen geltendgemacht:

Die Eisenbahn-Gesellschaften seien unablässig bemüht ge-wesen, den Verkehr zu beleben und Erleichterungen für das rei-sende Publikum sowohl, als für den Güter-Verkehr ins Lebenzu rufen, ohne daß ihnen ein Vorwurf wegen Strebens nach Auto-nomie gemacht werden könne. In Folge dessen habe denn auchder Geschäfts-Umfang so große Dimensionen genommen, als ihnvormals Niemand habe ahnen können, und sei der finanzielleVortheil vornehmlich auf Seiten der Kaufleute. Sämmtliche25 Preußische Privat-Bahnen hätten nach dem Staatshaus-