Artikel 48 vorgeschlagenen Bestimmung bei Seite seht, und dieunbeschränkte Annahme desselben empfiehlt. Im Schooße derKommission wurde dabei die Hoffnung ausgesprochen, daß beimZustandekommen eines allgemeinen Prozeßrechtes die Frage derZulässigkcit des Zcugcnbeweises ihre richtige Lösung findenwerde.
Das zweite und dritte Alinea des Artikels ist durch dieMotive ausreichend gerechtfertigt, und gilt dasselbe von dem
Artikel 4».
Hinsichtlich der
Artikel 5« und 51,
welche die Frage der Vollstreckung des Personal-Arrestes be-handeln, muß zunächst ebenfalls auf die ausführliche Darlegungdes gegenwärtigen Rechtes in den Motiven verwiesen werden.Es ergiebt sich daraus, daß es nothwendig und jedenfalls zweck-mäßig ist, das bestehende Recht in einer neuen, dem Entwürfedes Deutschen.Handelsgeschbuchs sich anschließenden Fassung wie-derzugeben.
Die Bestimmung des §. 1 Nr. I Artikel 50, wonach einKaufmann in Handelssachen überhaupt wegen seiner Verbind-lichkeit dem Personal-Arrest unterworfen ist, entspricht im All-gemeinen der Natur der Sache und dem bestehenden Rechte.Es ist hierbei jedoch außer Acht gelassen, daß nach Artikel 2Nr. I des Entwurfs ein Geschäft, welches nur für den einen,nicht für den andern Theil ein Handelsgeschäft ist, zu denHandelssachen gehört/ es liegt kein Grund vor, den Kaufmann,für welchen ein Geschäft kein Handelsgeschäft ist, blos deshalb,weil er Kaufmann ist, bezüglich der aus einem solchen Geschäfteihm erwachsenden Verbindlichkeit dem Personal-Arrest zu unter-werfen.
Die Kommission schlägt daher, mit Zustimmung der Ver-treter der Königlichen Staats-Regiernng, vor, die Verbindlich-keiten aus Handelsgeschäften von den übrigen im Artikel 2Ziffer 2 bis 7 genannten Handelssachen in derselben Weise, wiebei der Kompetenz-Bestimmung zu trennen, und demnach den§. 1 des Artikels 50 dahin zu fassen, daß die Ziffer 1 in zweiZiffern zerlegt wird, dahin lautend!
1) wenn die Verurtheilung wegen der Verbindlichkeiteines Kaufmanns aus einem Geschäfte erfolgt, welchesauf Seiten dieses Kaufmanns ein Handels-Ge-schäft ist/
2) wenn die Verurtheilung wegen der Verbindlichkeiteines Kaufmanns in einer der im Art. 2 Ziffer2—7 aufgeführten Handelssachen erfolgt/
3) wie zu 2 des Entwurfs,
4) wie zu 3 des Entwurfs.
In Folge dessen muß denn im §. 2 Alinea 1 statt »in